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Schwerpunkt

Teilhabe

Eine Person hält viele kleine Sterne in der Hand, die alle unterschiedliche Farben haben.
Sharon McCutcheon/Unsplash
Auf dieser Website der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Pflege des Paritätischen Gesamtverbandes informieren wir zu Themen rund um Teilhabe und Inklusion sowie das Bundesteilhabegesetz.

Bildung

Kinder und Jugendliche mit Behinderungen wollen lernen wie Kinder und Jugendliche ohne Behinderungen. Durch die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen (UN-BRK) hat sich Deutschland bereits vor 10 Jahren verpflichtet für Schüler*innen mit Behinderungen den diskriminierungsfreien Zugang zu einem inklusiven, hochwertigen und unentgeltlichen Bildungssystem auf allen Ebenen zu sichern (Artikel 24 UN-BRK). Dieses Recht ist anzuwenden und darf Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen nicht verwehrt werden. Um eine gleichberechtigte Teilhabe an Bildung zu ermöglichen, muss der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen durch inklusiv gestaltete, allgemein zugängliche Angebote, angemessene Vorkehrungen und notwendige Unterstützung, Rechnung getragen werden.

Die Schulassistenz, die sich in den letzten Jahren zunehmend verstetigt hat, kann zum Abbau von Barrieren im Schulalltag beitragen und ist am individuellen Bedarf der Schüler*innen ausgerichtet. Sie wird i. d. R. von gemeinnützigen Trägern erbracht und aus Mitteln der Eingliederungs- und Jugendhilfe finanziert. Die inklusive Bildung wird bundesweit jedoch sehr unterschiedlich umgesetzt, da Schulrecht Ländersache ist.

Der Paritätische Gesamtverband hat dies aufgegriffen und die Fachveranstaltung „Schulassistenz – Ein Standbein inklusiver Schulbildung“ mit dem Schwerpunkt Einzelleistung/gemeinsame Leistungserbringung am 4. Juli 2019 in Berlin durchgeführt.

Die komplette Dokumentation können Sie hier downloaden.
Den Vortrag von Prof. Dr. Ulrike Barth können Sie hier downloaden.

Folgende Präsentationen wurden gezeigt:

Prof. Dr. Ulrike Barth: Inklusive Bildung - Was bedeutet das?

Wolfgang Blaschke: Was bedeutet für Eltern inklusive Bildung, welche Rahmenbedingungen braucht es, welche Rolle spielt dabei die Assistenz?

Claudia Scheytt: Begriffs- und Aufgabenklärung

Danah Adolph: Schulassistenz - rechtliche Grundlagen

Maren Campe: Schulassistenz - Einzelleistung/gemeinsame Leistungserbringung

Präsentationen aus den AGs

Mario Dobe - Anlage 7
Laura Duarte - Anlage 8
Tina Cappelmann - Anlage 9
Kirsten Heberer - Anlage 10
Wolfgang Blaschke - Anlage 11
Silke Mertesacker - Anlage 12
Anette Scholz-Braun - Anlage 13

Hier können Sie die Broschüre downloaden.

Juni 2019 "Orientierungshilfe zur Schulbegleitung unter besonderer Berücksichtigung der Bildung von Schulbegleiterpools" von BAGüS, Landkreistag und Städtetag
Der Deutsche Landkreistag, der Deutsche Städtetag und die BAG der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) haben sich im Juni 2019 auf eine gemeinsame "Orientierungshilfe zur Schulbegleitung unter besonderer Berücksichtigung der Bildung von Schulbegleiterpools" verständigt. In der Orientierungshilfe werden u.a. die Rechtsgrundlagen erläutert und eine Abgrenzung zwischen schulischen Aufgaben und den Aufgaben im Rahmen der Eingliederungshilfe vorgenommen.
Nach erster Einschätzung werden insbesondere zwei Aspekte kritisch gesehen:

  • 5.2 Pflegekassen ("Für pflegerische Tätigkeiten, die in der Schule erbracht werden, können sie jedoch nur bedingt auf die Pflegeversicherung verwiesen werden." ..... "Anders ist die Rechtslage wohl zu beurteilen, wenn pflegerische Leistungen im Vordergrund stehen. In diesem Fall sind Leistungen der Pflegekasse denkbar." Seiten 10 und 11)
  • 6. Qualifikation ("In der Regel ist Hilfspersonal und bei spezifischen Bedarfen Fachpersonal einzusetzen." Seite 11).

Die Orientierungshilfe können Sie hier downloaden.