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Schwerpunkt

Europa

Ein Finger zeigt auf einem Globus auf Europa
Danielle Rice/Unsplash
Der Paritätische setzt sich für ein soziales, solidarisches und demokratisches Europa ein. Er unterstützt seine Mitgliedsorganisationen durch Informationen, Beratungen, Handreichungen und Veranstaltungen in fördertechnischen sowie wettbewerbs- und beihilferechtlichen Fragestellungen.

Aktuelles



Veranstaltungen

Hinweise auf Veranstaltungen mit Bezug zu EU-Themen

10.09.2026 09:00 - 12.00 Uhr Online

Kommt Soziales unter die Räder? Stand der aktuellen Verhandlungen über den künftigen mehrjährigen Finanzrahmen

Am 10.09.2026 von 9:00 - 12:00 Uhr findet eine Online- Infoveranstaltung zu dem aktuellen Stand der Verhandlungen über den MFR 2028-2034 statt. 

Weitere Informationen und Anmeldung unter dem Link

EU-Förderprogramme: Europäisches Sozialfonds Plus

Seit 1957 fördert die Europäische Union verschiedene arbeitsmarktpolitische und soziale Programme und Projekte in Deutschland und in der EU über den Europäischen Sozialfonds (ESF).

Die Umsetzung von ESF erfolgt im siebenjährigen Finanzrahmen. In der aktuellen Förderperiode 2021-2027 sind unter dem ESF Plus neben Programmen zur Förderung von Bildung und Qualifizierung zusätzlich die Jugendbeschäftigungsinitiative (YEI), Maßnahmen für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) sowie das Europäische Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) zusammengefasst. Der ESF Plus leistet damit einen Beitrag zur Umsetzung der Europäischen Säule sozialer Rechte bei. Die Umsetzung erfolgt themenbezogen auf der Grundlage der sozioökonomischen Analysen und der identifizierten Bedarfe. 

Deutschland erhält aus dem ESF Plus in der aktuellen Förderperiode 2021- 2027 insgesamt rund 6,56 Mrd. Euro, wobei 2,22 Mrd. Euro in das Bundesprogramm und rund 4,34 Mrd. Euro in die Bundesländerprogramme fließen. Diese Mittel werden zusätzlich i. d. R. durch Bund und Länder aufgestockt (kofinanziert).

Der ESF Plus fördert in Deutschland:

  • Bildung und Qualifizierung, Fachkräftesicherung, lebenslanges Lernen und Anpassung an den Wandel
  • Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für junge Menschen und Meschen mit Migrationserfahrungen durch die Vermittlung in eine schulische oder berufliche Bildung
  • Unterstützung der Aufnahme von Beschäftigung inkl. einer Selbständigkeit
  • soziale Innovationen
  • Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt
  • Bekämpfung von Armut, u. a. Kinderarmut und Unterstützung sozialer Inklusion für die am stärksten benachteiligten Personen.

Drei bereichsübergreifende Grundsätze in allen Förderprogrammen sind:

  • Chancengleichheit, 
  • Gleichstellung der Geschlechter und 
  • ökologische Nachhaltigkeit.

Aktuell werden auf der Bundesebene insgesamt 31 Förderprogramme mit Fokus auf ausgewählte Themen und Zielgruppen durch folgende Bundesministerien umgesetzt:

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit 13 Programmen zur Sicherung des Fachkräftebedarfs und Maßnahmen für soziale Inklusion und Armutsbekämpfung
  • Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) mit 11 Programmen zur Unterstützung junger Menschen, Familien und Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und sozialer Inklusion
  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) mit sechs Programmen zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) und Existenzgründer*innen (inkl. gemeinwohlorientierte Start-ups)
  • Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) fördert mit einem Programm sozialen Zusammenhalt in benachteiligten Stadtquartieren
  • Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt fördert mit einem Programm die Forschung zur Zukunft der Arbeit.

Weiterführende Informationen zum ESF Plus und zu Förderprogrammen des Bundes:

Neue Förderperiode 2028 - 2034

Verhandlungen zum mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)

Drohende massive Kürzungen für Soziales in der kommenden EU-Förderperiode 2028-2034

Die EU verhandelt aktuell über den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2028-2034. Es drohen deutliche Kürzungen für Soziales, z. B. bei der Förderung von diversen Projekten für Bildung, Beschäftigung, Inklusion und Armutsbekämpfung.

1. Aktuelle Förderperiode: relevante EU-Fonds für die Soziale Arbeit und ihre Wirkung

Neben dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) spielt der Europäische Sozialfonds (ESF) eine zentrale Rolle bei der bisherigen Förderung der sozialen Inklusion. Über den ESF werden praxisnahe Projekte zur Unterstützung der Bildung, der Beschäftigung, der Inklusion und Integration in den Arbeitsmarkt, der sozialen Innovationen und der Bewältigung des digitalen, strukturellen und ökologischen Wandels, Bekämpfung von Armut und viele weitere Felder Sozialer Arbeit vor Ort realisiert. In der letzten Förderperiode (2014-2022) haben in Deutschland ca. 3,5 Millionen Menschen direkt von den ESF-Maßnahmen des Bundes und der Länder profitiert. Dadurch werden der gesellschaftliche Zusammenhalt, die Demokratie und die Zustimmung zu EU gestärkt. In der aktuellen Förderperiode (2021-2027) erhält Deutschland 6,56 Mrd. Euro aus dem ESF zur Verfügung, davon 4,34 Mrd. Euro für regionale Förderung in den Bundesländern und 2,22 Mrd. Euro für die ESF-Bundesförderung.

2. Pläne für die Förderperiode 2028-2034 und Problemfelder für soziale Organisationen

2.1 National-regionale Partnerschaftspläne. ESF ohne eigene Budgetlinie, weniger Geld für Soziales und konkurrierende Interventionsbereiche 

Zukünftig soll jedes EU-Land einen zentralen national-regionalen Partnerschaftsplan (NRPP) erarbeiten. Darin werden die Ausgaben für „Soziales“ (mit mind. 14% des NRPPs) mit Ausgaben für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Fischerei, Migration, Sicherheit und Grenzschutz zusammengelegt (Multifonds). Der ESF erhält keinen eigenen Haushaltstitel mehr. Erschwerend kommt hinzu, dass die Ausgaben für „Soziales“ sehr breit definiert wurden und beinhalten z. B. auch kostenintensive Baumaßnahmen für erschwinglichen Wohnraum oder die Tourismusförderung. Das kann Verteilungskämpfe durch konkurrierende Ziele zur Folge haben. Nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stehen inflationsbereinigt ca. 45 Prozent weniger Mittel für die bisherigen ESF-Maßnahmen zur Verfügung. 

Damit können bewährte Strukturen und Programme nicht mehr in dem aktuellen Ausmaß aufrecht erhalten bleiben.

2.2 Leistungsbasierter Auszahlungsmechanismus, Gefahr von Creaming-Effekten und Haftungsrisiken

In der neuen Förderperiode soll ein leistungsbasierter Auszahlungsmechanismus eingeführt werden. Die Europäische Kommission knüpft künftig die Auszahlung der Mittel an die Mitgliedstaaten erst nach dem Erreichen vorher vereinbarter Meilensteine, Ziele und Reformen. Noch nicht geklärt ist die Frage, wer Haftungs- und Rückzahlungsrisiken bei Nichterreichen der EU-Ziele trägt und ob im Verhältnis Staat-Projektträger tatsächlich entstandene Kosten von Projekten oder Investitionen vergütet werden, auch wenn Projektziele nicht oder nur zum Teil erreicht wurden. Zu befürchten ist daher, dass sich Projekte zukünftig auf relativ einfache Ziele und -gruppen fokussieren, um die Chancen für das Erreichen der Meilensteine zu erhöhen und die Haftungsrisiken zu vermeiden („Creaming Effekte“). Dadurch können besonders innovative Projekte erschwert oder Projekte für besonders vulnerable Zielgruppen, wie Wohnungslose, Geflüchtete oder Langzeitarbeitslose von der Förderung faktisch ausgeschlossen und systematisch benachteiligt werden, obwohl gerade für diese Personen eine Unterstützung am meisten benötigt wird. 

2.3 Niedrige EU-Kofinanzierungssätze und finanzielle Herausforderungen für gemeinnützige Projektträger

Die Finanzierung der EU-geförderten Projekte erfolgt aktuell durch die Kombination der EU-Kofinanzierungssätze (für stärker entwickelte Regionen 40 Prozent und für schwächer entwickelte Regionen 60 Prozent) mit Mitteln des Bundes, der Länder, der Kommunen und mit Eigenmitteln der Projektträger. 

Die noch geltenden erhöhten EU-Kofinanzierungssätze (90- 95 Prozent) für Projekte mit besonders vulnerablen Zielgruppen und für soziale Innovationen fallen in der neuen Förderperiode weg. Es gelten dann einheitliche niedrige EU-Kofinanzierungssätze (40 Prozent bzw. 60 Prozent). Die angespannte Haushaltslage der öffentlichen Hand in Deutschland macht es schwierig, eine ausreichende nationale Kofinanzierung bereitzustellen.

Die niedrigen Kofinanzierungssätze stellen eines der größten Hindernisse für gemeinnützige Träger dar, Projekte zu beantragen und durchzuführen, da sie aufgrund ihrer Finanzierungsstruktur keine ausreichend hohen Eigenmittel aufbringen können. Damit können sie die EU-Mittel faktisch nicht abrufen.

2.4 Zentralisierung, Einschränkung der regionalen Steuerung und mehr Bürokratie

In der neuen Förderperiode können die Regionen (Bundesländer) nicht mehr direkt mit der EU-Kommission kohäsionspolitische Programme vereinbaren. Zukünftig erfolgt die Steuerung über den jeweiligen Mitgliedstaat und ihren NRPP. In Deutschland, mit dem föderalen System, muss eine zusätzliche koordinierende Verwaltungsebene entstehen. Aktuell laufen Verhandlungen auf der Bund-Länder-Ebene über die Erstellung des deutschen NRPP. Regionen erhalten ihre Mittel voraussichtlich nur noch über die Bundesebene. Damit wird sich voraussichtlich der Verwaltungsaufwand erhöhen. Die über Jahrzehnte aufgebaute regionale Expertise im Umgang mit EU-Mitteln, der Einfluss der Regionen auf die Kohäsionspolitik der EU und das tiefe Verständnis für regionale Herausforderungen werden wahrscheinlich an Bedeutung verlieren. 

3. Forderungen der Freien Wohlfahrtspflege

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine gemeinsame Stellungnahme für die Verhandlungen zum MFR mit vier Schwerpunkten formuliert:

  1. Der Europäische Sozialfonds (ESF) benötigt eine eigenständige Budget-Linie.
  2. Der ESF darf keinem leistungsbasierten Auszahlungsmechanismus unterliegen.
  3. Die Kofinanzierungssätze sollen mindestens auf 70 Prozent erhöht werden.
  4. Die regionale Steuerung der kohäsionspolitischen Fonds darf nicht durch zentralisierte Steuerung aufgegeben werden.

Den vollständigen Text der Stellungnahme finden Sie im Anhang und unter dem Link .

Des Weiteren haben die Verbände eigene Änderungsvorschläge zu den Entwürfen der EU-Verordnungen zur Umsetzung der nationalen und regionalen Partnerschaftspläne (NRPP), zum Europäischen Sozialfonds (ESF), zum Asyl- und Migrationsfonds (AMIF) und zur Leistungsrahmen-Verordnung unterbreitet. Die Vorschläge im Überblick:

  • Erhöhung des Budgets für „Soziales“ von 14 Prozent auf 25 Prozent im Rahmen der NRPP’s und Bindung der Interventionsbereiche an die Europäische Säule Sozialer Rechte (ESSR).
  • Erhöhung der Kofinanzierungssätze der EU insgesamt und die Erhöhung auf 90 Prozent bei der Förderung von Projekten mit stark benachteiligten Personen, für Projekte und von Projekten für soziale Innovationen.
  • Beibehaltung der Kofinanzierungssätze der EU von 90% für Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) - Programme für gemeinnützige Träger
  • Schaffung einer Rechtsgrundlage für die kostenbasierte Auszahlung der Fördergelder (z. B. Pauschalfinanzierungen o.Ä.). Der leistungsbasierte Ansatz der Mittelauszahlungen soll nur im Verhältnis zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaat gelten.
  • Fortführung des Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen (EHAP) - soziale Inklusionsmaßnahmen statt nur materielle Basisunterstützung.
  • Zweckbindungen innerhalb des ESF für soziale Inklusion sowie für die Umsetzung der Kinder- und Jugendgarantie.
  • Stärkung der partnerschaftlichen Ausgestaltung des ESF.

Den vollständigen Text der Vorschläge (auf Englisch) finden Sie im Anhang und unter dem Link.

Anhang: Tabelle Übersicht der Änderungen in Bezug auf den Europäischen Sozialfonds in der neuen Förderperiode 2028-2034

ESF bisher  Vorschlag neue Förderperiode 2028-2034 
ESF hat eine eigenständige Budgetlinie.ESF ist ein Teil des national-regionalen Partnerschaftsplans (NRPP) gemeinsam mit weiteren Instrumenten, wie gemeinsame Agrarpolitik (GAP), Fischerei, Migration, Sicherheit und Grenzschutz (Multifonds).
 
ESF-Budgetlinie und spezifische Mittelzuweisung für Themen, wie Bildung, Beschäftigung, soziale Inklusion, Innovation, Unterstützung von besonders benachteiligten Personengruppen; Ausrichtung an der Europäische Säule Sozialer Rechte.ESF wird unter „Soziales“ subsumiert, mit mind. 14 Prozent des NRPP und einer breiten Palette der Interventionsbereiche, z. B. Baumaßnahmen für Sozialwohnungen oder die Tourismusförderung (Konkurrenzkämpfe möglich). Das Finanzvolumen für die ESF-Maßnahmen wird inflationsbereinigt voraussichtlich um ca. 45 Prozent sinken, im Vergleich zur jetzigen Förderperiode.
 

Niedrige EU-Kofinanzierungssätze: 
40 Prozent in stärker entwickelten Regionen; 
60 Prozent in Übergangsregionen. 

Zusätzlich höhere Sätze für soziale Innovationen oder Projekte für besonders benachteiligte Personengruppen (90-95 Prozent).

Die EU-Kofinanzierungssätze bleiben auf dem niedrigen Niveau und gelten für alle Fonds:
40 Prozent in stärker entwickelten Regionen; 
60 Prozent in Übergangsregionen.

Höhere Kofinanzierungssätze für soziale Innovationen oder Projekte für besonders benachteiligte Personengruppen fallen weg.

Regionale Steuerung, ESF-Budget für Bundesländer (Regionen), direkte Verhandlungen mit der EU-Kommission.Zentralisierung der Steuerung durch den NRPP – die Länder verhandeln mit Bund; sie erhalten voraussichtlich eigene Kapitel. Zusätzlich sind Kapitel für horizontale Bundesförderprogramme geplant.

Programm rückenwind³

für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft

Ziel des Programms rückenwind³ ist die Unterstützung der Fachkräfte in Organisationen der gemeinnützigen Sozialwirtschaft.
Es werden Projekte in fünf folgenden Handlungsfeldern gefördert:

  • A. Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsmodelle und -organisation im Kontext einer sich wandelnden Arbeitswelt in sozialen Berufs- und Arbeitsfeldern
  • B. Verbesserung der Chancengleichheit durch analoge und digitale Qualifizierung sowie Schaffung einer inklusiven Arbeitsumgebung
  • C. Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten und Unternehmen beim Umgang mit neuen Arbeitsplatztechnologien
  • D. Anwendung analoger und digitaler Strategien zur Personalgewinnung und Personalbindung, u.a. mit Hilfe online-gestützter Angebote und digitaler Kommunikationsformate
  • E. Begleitung und Qualifizierung von Beschäftigten und Weiterentwicklung der Führungs- und Unternehmenskultur.

Das Programm wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. (BAGFW) entwickelt. Insgesamt gab es in der aktuellen Förderperiode sieben Förderaufrufe, weitere sind nicht geplant. 

Es findet ein zweistufiges Auswahlverfahren statt: zunächst eine Interessenbekundung und nach einer positiven Votierung eine Antragsstellung. 

Im siebten Förderaufruf wurden 75 Projektkonzeptionen aus 162 Einreichungen durch eine Steuerungsgruppe aus BMAS und sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ausgewählt. Die ausgewählten Projektträger reichen ihre Anträge bei der Deutschen Rentenversicherung-Knappschaft Bahn-See (DRV KBS) ein. In dem aktuellen Förderaufruf können die Projekte ab dem 01. November 2026 starten und haben eine maximale Laufzeitdauer von 24 Monaten.

Insgesamt stehen über 90 Millionen Euro ESF Plus-Mittel, zzgl. Bundesmittel hierfür zur Verfügung.  

Das Programm wird über den ESF Plus der Europäischen Union und das BMAS gefördert. 

Weiterführende Informantionen sind im Internet zu finden:

Weitere Informationen und Hinweise

Stellungnahmen und Positionspapiere

Bereits 2018 hat der Paritätische Gesamtverband ein Grundsatzpapier zu einem sozialen und demokratischen Europa verabschiedet.

Desweiteren engagiert sich der Paritätische inbesondere über die Bundesarbeitsgemeinschaft Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) für soziales Europa und Förderpolitik der Europäischen Union. Neben Stellungnahmen und Beteiligung an EU-Konsultationen werden politische Fachgespräche und Informationsveranstaltungen zu EU-relevanten Themen organisiert.  

Aktuelle Stellungnahmen und Positionierungen der BAGFW:

  • Änderungsanträge zu den EU-Fonds (23.04.2026)  Link
  • Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (23.02.2026) Link
  • Der Europäische Sozialfonds 2028-2026: Rote Linien der Freien Wohlfahrtspflege für die Verhandlungen auf EU-Ebene (18.11.2025) Link
  • Für eine ambitionierte EU-Strategie zur Bekämpfung von Armut (23.10.2025) Link

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der BAGFW unter: https://www.bagfw.de/themen/europa

EUFIS-Newsletter

Der EUFIS Newsletter ist ein umfangreiches Informationsangebot zu aktuellen Entwicklungen auf europäischer Ebene im Bereich der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Dieser wird monatlich von der Bank für Sozialwirtschaft herausgegeben und unter anderem auch an den Paritätischen Gesamtverband zur weiteren Verteilung an Interessierte weitergegeben. Es werden vor allem Informationen zu Ausschreibungen, öffentlichen Konsultationen, Entwicklungen innerhalb der EU-Politik und bevorstehenden Veranstaltungen vermittelt. 

Ein aktuelles Exemplar können Sie hier herunterladen: Link

Publikationen

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Erste Hilfe zur Datenschutzgrundverordnung für Unternehmen und Vereine

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