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Assistenz im Krankenhaus: Paritätischer nimmt Stellung

Wenn ein Mensch mit Behinderung sich von einem/einer nahen Angehörigen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt begleiten lässt, dann hat die begleitende Person ab November 2022 unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Krankengeld. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat vom Gesetzgeber den Auftrag erhalten, im Rahmen einer Richtlinie Kriterien zu bestimmen, mit denen man den Personenkreis abgrenzen kann, der eine Begleitung aus medizinischen Gründen benötigt.

Das Stellungnahmeverfahren zur Richtlinie über den Personenkreis von Menschen mit Behinderung, die eine Begleitung im Krankenhaus aus medizinischen Gründen benötigen (Krankenhausbegleitungs-Richtlinie / KHB-RL) wurde eingeleitet. Die Stellungnahme des Paritätischen zur Erstfassung der Richtlinie steht rechts im Downlooad-Bereich zur Verfügung.

Mit dem Kompromiss, den der Gesetzgeber im letzten Herbst zum Thema Assistenz im Krankenhaus gefunden hat, wird Begleitung und Unterstützung im Krankenhaus noch nicht für alle möglich, die einen entsprechenden Bedarf haben. Dies kann auch über die Richtlinie nicht erreicht werden. Der Gesetzgeber ist daher weiterhin aufgefordert Rahmenbedingungen zu gestalten, unter denen eine gute Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen, psychischen und dementiellen Erkrankungen auch im Krankenhaus gewährleistet werden kann.

Informationen zum zurücklichenden Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.