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Das geplante Sanktionsmoratorium im SGB II ist ein sinnvoller Zwischenschritt, um die Sanktionen ganz abzuschaffen.

In seiner Stellungnahme zum geplanten Sanktionsmoratorium im SGB II begrüßt der Paritätische zwar die geplante befristete, vollständige Abschaffung der Sanktionen im SGB II. Nach Ansicht des Paritätischen hätte diese Regelung aber schon früher kommen sollen. Außerdem bekräftigt der Paritätische seine Forderung, die Sanktionen dauerhaft abzuschaffen.

Der Paritätische hat eine Stellungnahme zum vorgelegten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines Sanktionsmoratoriums (Sanktionsmoratorium) abgegeben. Kern des Gesetzentwurfs ist die Schaffung einer Übergangsregelung zur befristeten Aussetzung aller Sanktionen im SGB II.

Der Paritätische bewertet das vorlegte Sanktionsmoratorium als sinnvollen Zwischenschritt, um die Sanktionen im Zuge der Bürgergeldreform ganz abzuschaffen. Während des Sanktionsmoratoriums vorgenommene Zuweisungen in Maßnahmen der Arbeitsförderung dürfen aber nicht mit Sanktionsandrohungen versehen werden, denn sie beziehen sich auf zukünftig wohlmöglich geltende, aber mangels gesetzlicher Neuregelung noch hinlänglich unklarer Regelungen. Das sorgt für Unsicherheit bei den betroffenen Leistungsberechtigten und untergräbt Vertrauen, sich auf längerfristige Förderungen einzulassen. Der Paritätische fordert, solche „Sanktionen auf Vorrat“ zu unterlassen.

Durch einen Verzicht auf Sanktionen wird einer weiteren Unterschreitung des soziokulturellen Existenzminimums vorgebeugt, so der Paritätische. Sanktionen führen regelmäßig zu weitreichenden Kürzungen des Existenzminimums, die nicht zu rechtfertigen sind, insbesondere wenn im Haushalt lebende Kinder mit sanktioniert werden. 

Sanktionen bringen auch Nachteile bei der nachhaltigen Arbeitsmarktintegration mit sich. Sanktionierte sind vergleichsweise häufiger schon nach kürzerer Zeit in einer schlecht bezahlten, nicht qualifikationsadäquaten Beschäftigung tätig, auf längere Sicht aber mit höherer Wahrscheinlichkeit gar nicht mehr am Arbeitsmarkt tätig. Nachhaltige Wege zur Qualifizierung und Arbeitsvermittlung müssen ohne Sanktionsdruck beschritten werden und sie erfordern eine andere Vorgehensweise, wie z. B. eine Stärkung berufsabschlussbezogener Fort- und Weiterbildungen.

Das Sanktionsmoratorium fällt in eine Zeit, in der die Jobcenter nach einer langen Phase strenger Infektionsschutzmaßnahmen in einem deutlich reduzierten Kontakt zu den Leistungsberechtigten stehen. Der Paritätische plädiert dafür, das Sanktionsmoratorium in den Jobcentern zu nutzen, um wieder verstärkt mit den Leistungsberechtigten in Kontakt zu treten, motivierende Beratungsangebote und Möglichkeiten der Förderung ohne Sanktionsdruck zu unterbreiten.