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Eckpunkte Selbstbestimmungsgesetz

Die Bundeminister*innen Lisa Paus und Dr. Marco Buschmann haben am 30. Juni 2022 Eckpunkte zum Selbstbestimmungsgesetz vorgestellt.

Im Koalitionsvertrag hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr erklärt, das sogenannte Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen zu wollen. In den vorgestellten Eckpunkten werden zentrale Forderungen für eine menschenrechtsbasierte Ausgestaltung des Personenstandsrechts umgesetzt. So soll in Zukunft die Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamens allein durch Selbsterklärung vor dem Standesamt möglich sein. Damit werden Regelungen für trans*, inter* und nicht binäre Personen vereinheitlicht.

Der Paritätische Gesamtverband hat sich bereits im April 2021 für ein Selbstbestimmungsgesetz ausgesprochen: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetische-eckpunkte-zum-menschenrechtlichen-schutz-von-sexueller-orientierung-und-geschlechtlicher-identitaet/