Zum Hauptinhalt springen

Ein wichtiges Puzzlestück: Antigen-Schnelltests für die Kindertagesbetreuung

Schnelltests gelten als ein Schlüssel zum Umgang mit der Corona-Pandemie. Die Länder haben ihren Einsatz in der Kindertagesbetreuung bereits früh ermöglicht. Wo werden die Tests bereits eingesetzt und welche Chancen und Risiken ergeben sich daraus? Niels Espenhorst, Referent Kindertageseinrichtungen/Tagespflege beim Paritätischen Gesamtverband, gibt einen Überblick.

Für das Verständnis und die Eindämmung der Pandemie sind Präventionsmaßnahmen, Kontaktnachverfolgung und umfangreiche Testungen zentral. Während die Themen Prävention und Kontaktnachverfolgung in der Kindertagesbetreuung breit diskutiert werden, bleibt es bei dem Thema Testung erstaunlich ruhig. Dabei haben relativ früh in der Pandemie die Länder explizit die Testung von Mitarbeitenden der Kindertagesbetreuung ermöglicht. Aber bislang gibt es weder verlässliche Daten darüber, in welchem Umfang dies genutzt wird, noch gibt es öffentliche Diskussionen darüber, wie die Möglichkeiten der Testung effektiver und effizienter eingesetzt werden können.

Neue Regelungen ermöglichen breiteren Einsatz der Tests

Am 4. Dezember 2020 ist die Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Kraft getreten. Bereits vorher wurde geregelt, dass der Arztvorbehalt für Schnelltests entfällt. Damit kann grundsätzlich jede*r diese Tests anwenden, allerdings müssen diese durch entsprechend geschultes Personal erfolgen. Die neue Verordnung regelt jetzt, dass die Schnelltests künftig auch an Schulen und Kitas abgegeben werden können.

Das Land Thüringen hat daraufhin am 7. Dezember verkündet, dass nun Antigen-Schnelltests für Beschäftigte an Schulen, in Kindertageseinrichtungen und in stationären Einrichtungen der Erziehungshilfe anstelle von PCR-Tests zum Einsatz kommen können. Die am Testsystem beteiligte Arztpraxen können jetzt Schnelltests direkt in Einrichtungen durchführen. Die Tests können unabhängig von Risikomerkmalen auf freiwilliger Basis durchgeführt werden. Bei einem positiven Testergebnis muss der Befund anschließend durch einen PCR-Test bestätigt werden.

Dieser Schritt ist sehr zu begrüßen. Es ist zu hoffen, dass zeitnah weitere Bundesländer die Vorbereitungen treffen, um Antigen-Schnelltests umfangreich direkt in der Kindertageseinrichtung zum Einsatz zu bringen.

Sinnvoll wären mobile Einsatzteams

Der Thüringer Weg, die Tests durch Arztpraxen in der Einrichtung zu ermöglichen kann zu gegebener Zeit auch durch Schnelltests zur Selbstanwendung ergänzt werden – allerdings nur, wenn dies vom Träger und den Fachkräften gewünscht und sachkundig vorbereitet wird.

Das wird sicherlich nicht für die breite Masse der Kindertageseinrichtungen ein sinnvoller Weg sein, aber in manchen Kindertageseinrichtungen können die Voraussetzungen dafür bestehen oder zeitnah hergestellt werden. Dann könnten Schnelltests zur Selbstanwendung das Gesundheitssystem zusätzlich entlasten. Für die große Mehrheit der Kindertageseinrichtungen braucht es mobile Einsatzteams aus medizinischem Personal, die bei Verdachtsfällen schnell in die Einrichtung kommen können und dort unmittelbar anhand von Antigen-Schnelltests eine erste Einschätzung vornehmen können. Allerdings sind Schnelltests nicht so zuverlässig wie die bisherige PCR-Testung.

Das Robert-Koch-Institut geht davon aus, dass Antigen-Schnelltests dort eine sinnvolle Ergänzung der (PCR-) Testkapazitäten darstellen können, wo in der frühen Phase der Infektion schnell eine erste (Vor-) Entscheidung über das mögliche Vorliegen einer übertragungsrelevanten Infektion bei einer Person gefällt werden soll – etwa bei einem Verdachtsfall in der Kindertageseinrichtung. Zudem stellen sie eine Testalternative dar, die z.B. bei Verknappung von Testreagenzien relevant werden kann.

Wann Antigenschnelltests wirkungsvoll eingesetzt werden können

Aufgrund der geringeren Sensitivität und Spezifität von Antigen-Tests ist der Einsatz dieser Tests allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Maßnahmen. Die Infektiosität von Personen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 korreliert mit einer hohen Viruskonzentration im Nasen-Rachenraum. Antigentests eignen sich demnach vor allem bei Personen mit hoher Viruslast.

Eine hohe Viruslast kann in der präsymptomatischen (ein bis drei Tage vor Symptombeginn) und frühen symptomatischen Phase der Erkrankung (innerhalb der ersten fünf bis sieben Tage) auftreten. Die Antigenschnelltests bieten in dieser Phase die Möglichkeit einer frühen Diagnose und Unterbrechung der Übertragung durch gezielte Isolierung der Infizierten und ihrer engen Kontaktpersonen. Mehr als sieben Tage nach Symptombeginn sind eine geringere Viruslast und damit verbunden falsch negative Ergebnisse in Antigenschnelltests wahrscheinlicher.

Autor:
Niels Espenhorst

Dieser Beitrag erschien zuerst als Blogbeitrag auf der Website www.der-paritaetische.de