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Energetische Sanierung öffentlicher Gebäude – Paritätischer fordert sozial gerechte Umsetzung und Förderung der sozialen Infrastruktur

Der Paritätische Gesamtverband hat zum Referentenentwurf des Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetzes (ÖffEGSanG) Stellung genommen. Der Entwurf sieht verbindliche Sanierungsziele für öffentliche Gebäude und die Einrichtung eines zentralen Gebäudeinventars vor. Der Paritätische begrüßt diese Schritte, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf beim Ambitionsniveau und bei der Umsetzung der Sanierungsvorgaben. Insbesondere fordert der Verband verbindliche Zwischenziele, um Sanierungsverzögerungen zu vermeiden, sowie die Weiterentwicklung des Gebäudeinventars zu einem bundesweiten Gebäudekataster. Zugleich müssen soziale Einrichtungen vor zusätzlichen finanziellen Belastungen durch energetische Sanierungen geschützt werden. Für die dringend notwendige energetische Modernisierung und den Hitzeschutz der sozialen Infrastruktur fordert der Paritätische ein eigenständiges Bundesförderprogramm mit einem Volumen von zehn Milliarden Euro über zehn Jahre. Klimaschutz, Klimaanpassung und soziale Sicherheit müssen bei der energetischen Gebäudesanierung gemeinsam vorangebracht werden.

Verbindliche Sanierungsziele begrüßt – ambitioniertere Umsetzung erforderlich

Mit dem Referentenentwurf zum Gebäude-öffentlicher-Einrichtungen-Sanierungsgesetz (ÖffEGSanG) sollen die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Vorgesehen ist, ab 2027 jährlich mindestens drei Prozent der maßgeblichen Gebäudefläche öffentlicher Einrichtungen energetisch zu sanieren. Bis Ende 2040 sollen mindestens 45,7 Prozent dieser Fläche auf Niedrigstenergiegebäude-Niveau gebracht werden.

Der Paritätische begrüßt die verbindlichen Vorgaben, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf hinsichtlich des Ambitionsniveaus und der zeitlichen Umsetzung. Die vorgesehenen Sanierungsziele stellen lediglich einen Zwischenschritt auf dem Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand dar. Entscheidend ist, dass energetische Sanierungen langfristig wirksam sind und spätere, kostenintensive Nachsanierungen vermieden werden.

Kritisch bewertet der Verband insbesondere das Risiko von Sanierungsverzögerungen durch den sogenannten alternativen Ansatz. Dieser ermöglicht es, anstelle der jährlichen Sanierungsquote zunächst gleichwertige Energieeinsparungen durch technische Optimierungen oder andere Einzelmaßnahmen zu erzielen. Zwar bleibt die Sanierungspflicht bis 2040 bestehen, dennoch könnten notwendige umfassende Sanierungen auf spätere Jahre verschoben werden. Der Paritätische spricht sich deshalb für verbindliche und überprüfbare Zwischenziele aus, die kontinuierliche Sanierungsfortschritte sicherstellen. Dabei muss auch der sommerliche Hitzeschutz berücksichtigt werden.

Bundesweites Gebäudekataster als Grundlage zielgerichteter Sanierungen

Positiv bewertet der Paritätische die geplante Einrichtung eines zentralen Gebäudeinventars. Die vorgesehene Beschränkung auf bestimmte öffentliche Gebäude greift aus Sicht des Verbandes jedoch zu kurz. Um Sanierungsbedarfe, Investitionskosten und Klimarisiken zuverlässig zu erfassen, braucht es perspektivisch ein umfassendes bundesweites Gebäudekataster, das den gesamten Gebäudebestand einschließlich der sozialen Infrastruktur der Freien Wohlfahrtspflege berücksichtigt.

Bestehende Datenbestände sollten dafür möglichst automatisiert zusammengeführt werden, um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden. Neben energetischen Gebäudedaten sollten auch Klimarisiken wie Hitze und Starkregen sowie sozioökonomische Merkmale zumindest auf Quartiersebene berücksichtigt werden. So könnten Sanierungsstrategien sozial gerecht und bedarfsgerecht ausgestaltet und Fördermittel gezielter eingesetzt werden.

Soziale Einrichtungen vor zusätzlichen Mietbelastungen schützen

Energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude können erhebliche finanzielle Auswirkungen auf Einrichtungen und Dienste der Freien Wohlfahrtspflege haben, die diese Gebäude nutzen. Insbesondere sanierungsbedingte Mietsteigerungen können die wirtschaftliche Tragfähigkeit sozialer Angebote gefährden.

Der Paritätische fordert daher, dass energetische Sanierungen für die nutzenden sozialen Einrichtungen nicht zu zusätzlichen finanziellen Belastungen führen dürfen. Steigende Kaltmieten müssen durch tatsächliche Einsparungen bei den Heiz- und Energiekosten ausgeglichen werden. Wo dies nicht möglich ist, braucht es geeignete öffentliche Förder- und Refinanzierungsregelungen. Zusätzliche Kosten dürfen keinesfalls auf die Nutzer*innen sozialer Dienstleistungen abgewälzt werden. Der Verband fordert deshalb, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie das Prinzip der Warmmietenneutralität für Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege abgesichert werden kann.

Zehn Milliarden Euro für die energetische Sanierung der sozialen Infrastruktur

Ein zentraler Schwerpunkt der Stellungnahme ist die Forderung nach einem eigenständigen Bundesförderprogramm für die energetische Sanierung und den Hitzeschutz sozialer Einrichtungen. Der Paritätische fordert hierfür ein Gesamtvolumen von zehn Milliarden Euro über zehn Jahre. Mindestens muss mit dem Bundeshaushalt 2027 ein verbindlicher Einstieg in die Förderung erfolgen.

Der Investitionsbedarf ist erheblich: Viele Gebäude der Freien Wohlfahrtspflege sind energetisch sanierungsbedürftig und nicht ausreichend auf zunehmende Hitzeperioden vorbereitet. Besonders betroffen sind Einrichtungen, in denen ältere Menschen, Pflegebedürftige, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen betreut und versorgt werden. Energetische Modernisierungen sind deshalb nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sondern auch des Gesundheits- und Bevölkerungsschutzes.

Für den Paritätischen ist klar: Die energetische Transformation des Gebäudesektors kann nur dann nachhaltig gelingen, wenn Klimaschutz, Klimaanpassung und soziale Sicherheit konsequent zusammengedacht werden. Die soziale Infrastruktur muss bei der Umsetzung der Sanierungsvorgaben gezielt berücksichtigt und finanziell gestärkt werden.