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Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Gelten bei Videos Besonderheiten in Bezug auf Personenabbildungen?

Erstellt von Dr. Till Kreutzer, iRights.Law Rechtsanwälte

In Bezug auf das Recht am eigenen Bild gelten für Videos dieselben Anforderungen wie für Fotografien. Das Recht am eigenen Bild stellt Regeln für die Veröffentlichung von Personenabbildungen auf. Ob es sich um Bewegbilder (Videos) oder Standbilder (Fotos) handelt, spielt keine Rolle.