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Finger nähert sich Symbol einer Justitia-Waage, die als Button auf einer bunt erleuchteten digitalen Wand prangt

Webzeugkoffer: Was muss ich bedenken, wenn ich eine Porträtaufnahme machen möchte?

Erstellt von Dr. Till Kreutzer, iRights.Law Rechtsanwälte

Eine Porträtaufnahme zu machen, ist erstmal kein Problem. Will man sie jedoch veröffentlichen, ist grundsätzlich die Einwilligung der abgebildeten Person einzuholen. Insofern gilt für Porträts nichts anderes als für andere Personenabbildungen.