Gemeinsame Stellungnahme von BAGFW und FHK: Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt
BAGFW und FHK begrüßen den Gesetzentwurf zum Gewaltschutz, sehen aber Lücken beim Mietrecht und beim Schutz abhängiger Personen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf zur weiteren Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt vorgelegt. Im Rahmen der Verbändeanhörung haben die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) dazu eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht.
Laut dem Gesetzentwurf sollen „abhängige Personen“ wie Kinder im Gewaltschutzverfahren stärker berücksichtigt werden. Außerdem soll es für Gewaltbetroffene leichter werden, sich aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit der gewaltausübenden Person zu lösen.
BAGFW und FHK begrüßen den Entwurf grundsätzlich, denn er greift ein drängendes Problem auf: Wer vor Gewalt flieht, bleibt oft weiter an den gemeinsamen Mietvertrag gebunden. Das kann dazu führen, dass Doppelmieten gezahlt werden müssen. Außerdem behält die gewaltausübende Person über den Mietvertrag ein Stück Macht und Kontrolle.
Zwischen dem guten Ansatz und der praktischen Anwendung sehen BAGFW und FHK allerdings noch deutliche Lücken. Bei den abhängigen Personen sind die Regelungen nicht klar genug abgegrenzt, und zusätzliche Anhörungen können das Eilverfahren verzögern. Im Mietrecht bleibt unklar, wie die geforderte „Mitwirkung“ an der Entlassung aus dem Mietvertrag konkret aussehen soll. Mehrere Ausschlussregeln, etwa wenn keine weitere Verletzung mehr zu befürchten ist oder wenn der Wohnungsmarkt angespannt ist, könnten dazu führen, dass die neuen Regelungen in der Praxis oft nicht greifen. Hinzu kommt, dass Gewalt nachgewiesen werden muss, obwohl nur etwa 10 Prozent der Frauenhausbewohner*innen einen Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen und psychische oder digitale Gewalt kaum abgebildet werden. Auch der vorgesehene Freistellungsanspruch hilft nicht, wenn die gewaltausübende Person Schäden oder Mietrückstände nicht begleicht.
Vor allem fehlt aus Sicht von BAGFW und FHK, dass die Regelungen in dem Gesetzentwurf auch die Vermieter*innen in die Pflicht nehmen, wie es das Familienrecht bei der Zuweisung der Ehewohnung bereits kennt. Nur dann kann der Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder wirklich gelingen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie anbei.