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Gemeinsames Positionspapier der BVMed/bpa/BAGFW zur Versorgung von Bewohnerinnen und Bewohnern mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten in der stationären Altenpflege

In dem gemeinsamen Positionspapier haben sich die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) für einheitliche Versorgungs- und Qualitätsstandards ausgesprochen. Zudem müsste sich der höhere Anteil schwerer und schwerster Inkontinenzgrade in Alten- und Pflegeheimen auch in einer differenzierten Versorgungspauschale gegenüber dem ambulanten Bereich ausdrücken.

Zum Hintergrund erläuterten BAGFW, bpa und BVMed, dass mehr als drei Viertel aller Bewohner in Alten- und Pflegeheimen von Inkontinenz betroffen seien. Bedingt durch das hohe Lebensalter und die meist ausgeprägte Pflegebedürftigkeit sei der spezifische Anteil der schweren und schwersten Inkontinenzgrade in Alten- und Pflegeheimen dabei deutlich höher als im ambulanten Bereich. „Dementsprechend kommt der Inkontinenzversorgung in der stationären Altenpflege eine besondere Bedeutung zu“, heißt es in dem gemeinsamen Positionspapier.
Das durchschnittliche Eintrittsalter pflegebedürftiger Menschen bei Einzug in eine stationäre Einrichtung werde auch weiterhin steigen. Hinzu komme, dass der Anteil der Bewohner mit neurologischen Erkrankungen wie Demenz und Alzheimer ansteige. Nur durch einen einheitlichen Versorgungsstandard, eine hohe Qualität der Inkontinenzprodukte und regelmäßige Schulungen durch die Lieferanten könnten einheitliche Qualitätsstandards und ein effizienter Umgang mit den Hilfsmitteln sichergestellt werden. „Im Hinblick auf die besondere Situation in der stationären Versorgung sind die für den ambulanten Bereich ausgehandelten Verträge nicht als Maßstab und zur Anwendung in den stationären Einrichtungen geeignet“, stellen die Verbände BAGFW, bpa und BVMed fest. Sie fordern, dass die Krankenkassen mit Trägern von Alten- und Pflegeheimen einheitliche Verträge zur Versorgung der GKV-Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten abschließen. Diese Verträge müssten kassenübergreifend sein und „eine Pauschale für die Versorgung der Bewohner mit Inkontinenzprodukten beinhalten, die den steigenden spezifischen Erfordernissen bei der Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzprodukten auf der Basis anerkannter Standards gerecht werden“.

In der Anlage steht das Positionspapier für Sie zur Verfügung.

positionspapier-aufsaugende-inkontinenzversorgung-stationaer.pdfpositionspapier-aufsaugende-inkontinenzversorgung-stationaer.pdf