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Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen im Bundesanzeiger veröffentlicht

Nachdem der Bundesrat das EpiLage-Fortgeltungsgesetz am vergangenen Freitag (26.03.21) final beraten und diesem zugestimmt hat, ist das Gesetz heute im Bundesanzeiger erschienen und mehrheitlich in Kraft getreten.

Der Bundesrat hat neben der Zustimmung zum Gesetz eine Entschließung verfasst (Anlage), in der die Länder für die durch die Verlängerung des Entschädigungstatbestandes nach § 56 IfSG absehbar entstehenden Mehrkosten eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Landeshaushalten fordern. Diese, so die Forderung, soll auch nach Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite dauerhaft geregelt werden. Des Weiteren bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich im Rahmen der Mitgliedschaft der Bundesrepublik bei der WHO und der WTO noch stärker dafür einzusetzen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ländern des Globalen Südens einen besseren Zugang zu Impfstoffen und Therapien gegen Covid-19 zu ermöglichen.

Mit dem Epi-Lage-Fortgeltungsgesetz wird die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweise fortgeschrieben und werden die aufgrund der Covid-19-Pandemie beschlossenen Sonderregelungen verlängert.

Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Paritätische Fachinformation vom 10.03.2021 sowie auf die beigefügten Anlagen.

https://www.der-paritaetische.de/fachinfo/gesundheit-teilhabe-und-pflege/gesetz-zur-fortgeltung-der-die-epidemische-lage-von-nationaler-tragweite-betreffenden-regelungen-bes/

bgbl121s0370_79410.pdf197-21(B)_Beschlussdrucksache.pdf