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Gesundheitsversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine - FAQs veröffentlicht

Auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wurden Fragen und Antworten zur Einreise Geflüchteter aus der Ukraine sowie zu ihrem Aufenthalt in Deutschland veröffentlicht (Stand: 07.03.2022).

Darin werden auch Fragen zur Gesundheitsversorgung von Geflüchteten aus der Ukraine in Deutschland beantwortet, die nachfolgend noch einmal im Einzelnen aufgeführt werden. Die vollständigen FAQs sind der Fachinformation als Anlage beigefügt sowie auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, auch auf englischer und ukrainischer Sprache, abrufbar.

Wo bekomme ich ärztliche Hilfe, wenn ich oder mein Kind in Deutschland krank werden? Wer trägt die Kosten für die Behandlung?

In dringenden Fällen können Sie die Notambulanzen in den Krankenhäusern aufsuchen. Wenn Sie hilfsbedürftig sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (siehe FAQ 1.14). Wenn Sie an einer akuten Krankheit leiden oder Schmerzen haben, werden die erforderlichen ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln gemäß § 4 Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Darüber hinaus können gemäß § 6 Asylbewerberleistungsgesetz weitere Leistungen gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung der Gesundheit unerlässlich sind. Wenden Sie sich zur Beratung an das örtliche Sozialamt. Hier finden Sie das für Sie zuständige Sozialamt. Informationen zur medizinischen Versorgung von Geflüchteten sind hier abrufbar. Beratung zur Krankenversicherung erhalten Sie (auch als Nicht-EU-Staatsangehörige*r) auch bei der EU-Gleichbehandlungsstelle (in verschiedenen Sprachen).

Ich brauche/ mein Kind braucht regelmäßig (verschreibungspflichtige) Medikamente. Wo kann ich diese bekommen?

Über den behandelnden Arzt* bzw. die behandelnde Ärztin* werden die erforderlichen Medikamente verordnet. Wenn Sie hilfsbedürftig sind, haben Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (siehe FAQ 1.14). Solange eine hilfebedürftige Person, die als Geflüchtete*r nach Deutschland gekommen ist, nicht berufstätig ist und damit keine Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlt, werden in den ersten 18 Monaten ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet Leistungen zur medizinischen Versorgung, wie beispielsweise Medikamente, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezahlt.

Gibt es Personen, die helfen und unterstützen? Gibt es Sprachmittler*innen, die die geflüchteten Menschen begleiten bzw. unterstützen und wo finde ich diese Kontaktpersonen?

Es gibt zahlreiche bundesweite Organisationen (wie z. B. die der Freien Wohlfahrtspflege) sowie lokale Vereine und Bündnisse, die Sprachmittlung anbieten oder den Kontakt zu ehrenamtlichen Sprachmittler*innen herstellen können. Sprachmittlung zu Gesundheitsthemen bietet zum Beispiel das Ethno-Medizinische Zentrum. Kontakt zu Sprachmittler*innen können auch lokale Migrantenorganisationen (siehe FAQ 7.5) und unabhängige Beratungsstellen (siehe FAQ 7.4) herstellen.

Kann ich bei Bedarf eine psychologische Betreuung erhalten? Wenn ja, wie erhalte ich diese und wer trägt die Kosten?

Ja, Sie können eine kostenlose psychologische Betreuung erhalten. Dazu können Sie u. a. die kommunalen Daseinsvorsorgestellen sowie die psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteroper aufsuchen. Der Sozialpsychiatrische Dienst hilft ebenfalls allen Menschen mit psychischen Erkrankungen. Betroffene und ihre Angehörigen können sich dort schnell und unkompliziert beraten lassen. Welcher Sozialpsychiatrische Dienst regional zuständig ist, finden Sie hier. Regionale Ansprechpartner finden Sie ebenso hier. Auch im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (siehe FAQ 1.14) können psychologische Behandlungen übernommen werden. Wenden Sie sich hierfür an das örtliche Sozialamt. Hier finden Sie das für Sie zuständige Sozialamt.

Wo kann ich mich über die aktuellen Corona-Regelungen informieren? Wie kann ich mich vor einer Corona-Infektion schützen?

Mehrsprachige Informationen rund um das Thema Covid-19 finden Sie hier. Über die aktuellen Corona-Regelungen informiert zudem die Bundesregierung und verlinkt zu den Regeln der 16 deutschen Bundesländer.

Grundsätzlich gilt für alle im Kampf gegen Corona:

  • Abstand halten – Achten Sie auf einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen, beispielsweise im Bus oder in der Bahn, beim Einkaufen oder beim Spaziergang.
  • Hygiene beachten – Waschen Sie sich regelmäßig die Hände mit Seife und beachten Sie die Hygieneregeln beim Husten und Niesen.
  • Alltag mit Maske – Tragen Sie bitte immer eine Maske, wenn Sie im öffentlichen Raum den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen nicht sicher einhalten können. Es gilt eine Vorschrift für das Tragen von OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz) oder FFP2-Masken im öffentlichen Personennahverkehr, beim Einkauf und überall dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen.

Wo kann ich mich kostenlos gegen Corona impfen lassen?

In Impfzentren, in ärztlichen Praxen oder auch in Apotheken können Sie sich kostenlos gegen das Coronavirus impfen lassen. Weitere Informationen zu Corona finden Sie hier. Die aktuellen Corona-Regeln in den deutschen Bundesländern finden Sie hier.

Ich wurde mit dem russischen Impfstoff „Sputnik“ oder den chinesischen Impfstoffen „Sinovac“/ “Sinopharm“ gegen Corona geimpft, die in Deutschland nicht anerkannt sind/ ich bin gar nicht gegen Corona geimpft. Gibt es eine Impfpflicht gegen Corona in Deutschland?

Derzeit gibt es in Deutschland keine allgemeine Impfflicht gegen Corona. Aber Sie können sich kostenlos gegen Corona impfen lassen, darum bittet die Bundesregierung alle Menschen. Wenn Sie mit dem russischen oder den chinesischen Impfstoffen geimpft wurden, benötigen Sie gemäß aktueller Rechtslage eine erneute Impfserie, um in der EU als Geimpfte*r zu gelten.

Gelten Corona-bedingte Einreisebeschränkungen? Welche Nachweise sind erforderlich?

In Deutschland gilt aktuell vor Einreise nur eine allgemeine Nachweispflicht (3G – geimpft, genesen, getestet). Die deutsche Bundespolizei nimmt auf die Situation der Geflüchteten aus der Ukraine aber große Rücksicht und es werden auch Corona-Tests an der Grenze angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Mein Kind wird in Deutschland in die Kita gehen. Gibt es eine Impfpflicht gegen Masern?

Ja, in Deutschland gilt für die Aufnahme von Kindern in den Kindertagesstätten eine Impfpflicht gegen Masern. Die Impfungen führen Kinderärzte* bzw. Kinderärztinnen* und ärztliche Praxen durch.

Weitere Informationen zur Thematik sind auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums zu finden.