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Menschenrecht auf Arbeit – Sozialer Arbeitsmarkt ermöglicht Teilhabe

Erstellt von Tina Hofmann

In dieser Arbeits- und Leistungsgesellschaft ist Erwerbsarbeit ein wesentlicher Schlüssel zur gesellschaftlichen Teilhabe. Arbeiten bedeutet Dazugehören, sich einbringen und soziale Kontakte pflegen zu können. Erwerbsarbeit ermöglicht die Sicherung des Lebensunterhalts und das Erreichen eines anerkannten sozialen Status. Gute Arbeit schützt die eigene Gesundheit, während jahrelange Arbeitslosigkeit oft einen regelrechten Verschleiß der körperlichen und psychischen Ressourcen nach sich zieht.

Die Bedeutung der Arbeit für menschliches Dasein wird auch durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte betont. In Artikel 23 und 24 wird das Menschenrecht auf Arbeit formuliert. Nicht als individuell einklagbares Recht, aber als Verpflichtung für die Unterzeichnerstaaten, Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Hierzulande sind trotz boomender Wirtschaft und robustem Arbeitsmarkt knapp eine Million Menschen vom Arbeitsmarkt abgehängt. Fehlende Jobs am regionalen Arbeitsmarkt, ein höheres Lebensalter oder geringe berufliche Qualifikation sind die Gründe für den Ausschluss dieser Menschen von Erwerbsarbeit.

Der Paritätische sieht es als eine gesellschaftliche Aufgabe an, vom Erwerbsleben ausgeschlossenen Menschen dennoch eine Chance auf Erwerbsarbeit zu geben. Das Menschenrecht auf Arbeit gilt auch für Menschen mit gebrochenen Berufsbiographien und Personen, die in wirtschaftlich abgelegenen Regionen leben. Wo es der erste Arbeitsmarkt nicht schafft, diese Menschen einzubinden, ist es Aufgabe der Politik, zusätzliche Erwerbschancen zu eröffnen mit einem Angebot öffentlich geförderter Beschäftigung - das ist die Kernidee des Sozialen Arbeitsmarkts. Die Eckpfeiler für einen solchen Sozialen Arbeitsmarkt richtig aufzustellen, damit sinnstiftende Erwerbsarbeit für vom Arbeitsmarkt bislang ausgeschlossene Menschen organisiert werden kann, ist alles andere als trivial.

Für den Paritätischen besonders wichtig:

  • Das Arbeitsangebot ist freiwillig, denn es darf kein Arbeitszwang herrschen.
  • Mit der Förderung darf kein vom allgemeinen Arbeitsmarkt abgetrennter Beschäftigungssektor eingerichtet werden. Vielmehr werden mithilfe staatlicher Förderung (z.B. mit Lohnkostenzuschüssen, sozialpädagogischer Begleitung) Arbeitsplätze bei unterschiedlichen Arbeitgebern inmitten des allgemeinen Arbeitsmarkts gewonnen.
  • Für Personengruppen mit sehr hohem Unterstützungsbedarf müssen Arbeitsplätze bei Beschäftigungs- und Qualifizierungsunternehmen geschaffen werden.
  • Es werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse gefördert, die fairen Arbeitslohn und soziale Absicherung garantieren.

Unter ähnlichen Bedingungen hat es in jüngerer Vergangenheit einige Modellprogramme der Bundesländer gegeben, die Machbarkeit und Erfolg eines Sozialen Arbeitsmarkts unter Beweis gestellt haben. Jetzt ist eine neue Bundesregierung in der Verantwortung, den Sozialen Arbeitsmarkt bundesweit einzurichten und sich damit zur Würde und gesellschaftlichen Teilhabe vieler langzeitarbeitsloser Menschen zu bekennen.

Veranstaltungshinweis:

Zum Thema "Teilhabe an Erwerbsarbeit für langzeitarbeitslose Menschen" wird es im Rahmen des Paritätischen Verbandstags am 19. und 20. April 2018 in Potsdam einen Workshop geben. Bei der zentralen Veranstaltung zu unserer Jahreskampagne "Mensch, Du hast Recht!" dreht sich alles um die Durchsetzung, den Schutz und die Wahrung insbesondere auch sozialer Menschenrechte. Die Veranstaltung ist offen für alle Interessierten. Mehr Infos und Anmeldung hier.