Paritätische Position zur Abschaffung des Ehegattensplittings
Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands hat am 5. Dezember 2024 eine Position zur Abschaffung des Ehegattensplittings verabschiedet.
Faire Steuerpolitik ist Gleichstellungspolitik - Ehegattensplitting abschaffen
Der Paritätische Gesamtverband begrüßt die mögliche Abschaffung der Steuerklassen III und V, sieht dies aber lediglich als ersten Schritt zu einer konsequenten Gleichstellungspolitik im Rahmen des Steuerrechtes. Der Paritätische spricht sich darüber hinaus für die Abschaffung des Ehegattensplittings aus und argumentiert anhand folgender Punkte:
- Strukturelle Ungleichbehandlung bei der Entlohnung setzt sich im Ehegattensplitting fort.
- Eine steuerliche Bevorzugung der Ehe kommt längst nicht mehr automatisch Kindern zugute.
- Steuerrechtliche Übervorteilung von Besserverdiener*innen im Alleinverdienermodell widerspricht nicht nur einer notwendigen Gleichstellungspolitik, sondern auch armutspolitischen Ansätzen.
- Voraussetzungen für steuerliche Gleichstellung sind verbesserte Infrastrukturangebote, z.B. in der Kinderbetreuung.
Die ausführliche Position entnehmen Sie bitte der Anlage.