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Paritätische Positionierung zur Finanzierung des Gewaltschutzsystems - Istanbul-Konvention jetzt umsetzen!

Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes hat in seiner Sitzung am 28. April 2023 eine Positionierung bezüglich der Finanzierung des Gewaltschutzsystems beschlossen.

Der Paritätische fordert die vollständige und zeitnahe Umsetzung der Istanbul-Konvention für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen, insbesondere Frauen und Kinder. Nach jahrzehntelanger politischer Diskussion ohne Ergebnis und anhaltend erschreckenden Zahlen von Gewalt betroffenen Menschen braucht es jetzt eine bundeseinheitliche bedarfsgerechte und einzelfallunabhängige Finanzierung des Gewaltschutzsystems in Form eines Bundesgesetzes, verbunden mit einem Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei geschlechtsbezogener und/oder häuslicher Gewalt. Frauenhausplätze, Beratungsstellen und Kriseneinrichtungen für alle von häuslicher und/oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffenen Menschen müssen ausgebaut sowie kostendeckend und kontinuierlich finanziert werden.

Das Koalitionsversprechen der Schaffung einer bundesgesetzlichen Grundlage zur finanziellen Absicherung und zum Ausbau des Gewaltschutzsystems ist einzulösen. Die Wohlfahrtsverbände als Träger der Frauenhäuser und Beratungsstellen sind an dem Prozess dahin, insbesondere am Runden Tisch der Bundesregierung „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“, zu beteiligen. Aus Sicht des Paritätischen ist die Finanzierung der Hilfestrukturen zur Prävention und zur Verhinderung von geschlechtsspezifischer (inkl. sexualisierter) und/oder häuslicher Gewalt eine Aufgabe, bei der alle staatlichen Ebenen Hand in Hand zusammenarbeiten müssen, d. h. Bund, Länder und Kommunen.

Weitere Details zur Positionierung befinden sich in der Anlage.