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Position der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) zur Ermittlung angemessener Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II und XII und weitere Vorschläge

Die BAGFW nimmt die aktuellen Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe der ASMK zum Anlass, die wesentlichen Ziele bei der Neuregelung des Rechts der Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II und SGB XII zu benennen. Die Arbeitsgruppe soll Vorschläge erarbeiten, wie der Begriff der Angemessenheit in § 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII konkretisiert werden kann.

Der zunehmende Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft in besonderer Weise Menschen im Leistungsbezug des SGB II und XII. Es gibt eine nicht unerhebliche Anzahl an Personen, die Leistungen nach dem SGB II/SGB XII beziehen und Aufwendungen für die Unterkunft aus dem Regelbedarf aufbringen müssen. Dies liegt auch daran, dass die Angemessenheitsgrenze in vielen Fällen zu niedrig bemessen ist, um die Kosten der Unterkunft und Heizung in adäquater Höhe zu berücksichtigen. So ist eine Situation entstanden, in der das Recht auf Existenzsicherung der Leistungsbezieher/innen nicht immer gewährleistet ist.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege sprechen sich daher insbesondere dafür aus, dass bei der Reform die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung gedeckt werden und eine angemessene Wohnung für die Leistungsbezieher/innen tatsächlich verfügbar ist.

Anlage: 2018-05-31 Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II + XII.pdf2018-05-31 Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II + XII.pdf