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Positionierung des Paritätischen Gesamtverbandes zur möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht und des Zivildienstes

Mit dem geplanten freiwilligen Wehrdienst und dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Wehrdienstes (WDModG) werden derzeit Schritte vorbereitet, die die Zukunft der Freiwilligendienste unmittelbar betreffen. Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbands dürfen Freiwilligendienste nicht in Konkurrenz zum Wehr- oder Zivildienst geraten; freiwilliges zivilgesellschaftliches Engagement muss auch in Krisenzeiten gesichert bleiben.

Vor diesem Hintergrund hat der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbands am 19. September 2025 eine Positionierung zur möglichen Wiedereinführung der Wehrpflicht und des Zivildienstes beschlossen. Der Verband knüpft damit an seine 2018 formulierte Grundhaltung „Freiwilligkeit statt Pflicht“ an und betont die Notwendigkeit, die Freiwilligendienste dauerhaft zu stärken.

Zentrale Punkte der Positionierung:

  • Freiwilligendienste müssen im Sinne der Vision 2030 (Rechtsanspruch auf einen Freiwilligendienst) gestärkt und ausgebaut werden – dazu bedarf es der Einführung eines Gesetzes zur Stärkung der Freiwilligendienste.
  • Personen, die bereits einen Freiwilligendienst leisten oder geleistet haben, müssen von einem verpflichtenden Wehr- oder Zivildienst ausgenommen sein.
  • Zivilgesellschaftliche Akteure sollen im Falle einer Wiedereinsetzung eines Zivildienstes/Wehrersatzdienstes einbezogen werden, um Erfahrungen aus dem früheren Zivildienst kritisch auszuwerten und bewährte Strukturen der Freiwilligendienste zu berücksichtigen.
  • Junge Menschen müssen bei der Debatte um eine mögliche Wiedereinführung der Wehrpflicht und des Zivildienstes aktiv beteiligt und ihre Perspektiven ernsthaft berücksichtigt werden.
  • Eine Hierarchisierung gesellschaftlichen Engagements ist zu vermeiden; neue Regelungen dürfen nicht zu Benachteiligungen bestimmter Personengruppen oder Strukturen führen.

Die vollständige Positionierung finden Sie in der Anlage.