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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Gesetzes zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)

Auf Einladung des Bundesministeriums für Gesundheit hat der Paritätische Gesamtverband zum Referentenentwurf des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) Stellung genommen.

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt im Grundsatz die geplanten Neuregelungen zur Gesundheitsdatennutzung als einen wichtigen ersten Schritt in Richtung der Digitalisierung des Gesundheitswesens und damit zur Verbesserung der Versorgungsqualität in Deutschland. Die Nutzung umfassender Gesundheitsdaten, insbesondere aus elektronischen Patientenakten (ePA), vermag einen Mehrwert sowohl für die medizinische Forschung als auch für die Patient*innensicherheit zu schaffen.

Gleichwohl muss während des gesamten Prozesses die Datenhoheit der Patient*innen sowie ihre informationelle Selbstbestimmung oberste Maxime und Ausgangspunkt aller Entscheidungen sein. Demzufolge ist es unerlässlich, dass die Weitergabe und Verarbeitung von Gesundheitsdaten nur mit ausdrücklicher informierter Zustimmung der Patient*innen erfolgt. Diese Einwilligung sollte für jeden Verarbeitungszweck getrennt, barrierefrei und in leicht verständlicher Sprache eingeholt werden, ohne dass dies z.B. von der technischen Ausstattung oder den digitalen Fähigkeiten der Versicherten abhängt.

Ferner ist grundsätzlich sicherzustellen, dass Sozialdaten nur anonymisiert verarbeitet werden dürfen. IT-Expert*innen kritisieren bereits seit längerem, dass sich auch pseudonymisierte Daten mit geringem Aufwand wieder einzelnen Personen zuordnen lassen. Die an unterschiedlichen Stellen im Entwurf vorgesehene Abkehr vom aktuell geltenden Anonymisierungsgebot lehnen wir daher ab, um Versicherte vor jeglicher Form potenzieller Diskriminierung aufgrund ihrer Gesundheitshistorie zu schützen.

Zudem müssen die Auswirkungen des Gesetzes regelmäßig evaluiert werden, insbesondere in Bezug auf den zu gewährleistenden Datenschutz und die Prävention von Datenmissbrauch. Die Aufnahme einer solchen Evaluationsvorschrift im Gesetzestext ist aus Sicht des Paritätischen daher dringend geboten.

Die detaillierte Bewertung finden Sie in der Stellungnahme anbei.