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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Abschnitt P und Anlage Va - Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Der Paritätische Gesamtverband hat anlässlich der Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (Abschnitt P und Anlage Va) eine Stellungnahme abgegeben.

Der Paritätische setzt sich u. a. für eine qualitätsgesicherte Versorgung von pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein, dies umfasst auch die Verbesserung der Situation von Menschen, die unter einer (chronischen) Wunde leiden.
Aktuell besteht bei Verordnern/-innen, Kostenträgern und Patienten/-innen jedoch Unsicherheit darüber, welche Verbandmittel und Materialien zur Kompressionstherapie gemäß SGB V seitens der GKV finanzierbar sind. Hinzu kommt die Vielfalt angebotener Produkte ohne ersichtlichen Wirkungsnachweis im Bereich der Wundbehandlung.
Der Paritätische begrüßt deshalb die Abgrenzung von Verbandmitteln und sonstigen Produkten zur Wundbehandlung.
2017-12-07 Stellungnahme_AM-RL_Paritätischer Gesamtverband.pdf2017-12-07 Stellungnahme_AM-RL_Paritätischer Gesamtverband.pdf