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Stellungnahme des Paritätischen zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG): Weitere Verbesserungen in der Versorgung, Verlängerung von pandemiebedingten Sonder- und Schutzschirmregelungen sowie Anpassung von Vergütungsvereinbarung

Die Bundesregierung hat in der Kabinettssitzung vom 23. September 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) beschlossen. Am 16. November 2020 findet dazu eine öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages statt. Der Paritätische hat zum Gesetzesentwurf und zu weiteren (Änderungs-)Anträgen eine Stellungnahme abgegeben.

Der Paritätische begrüßt das Vorhaben, bis zum Jahresende 2020 noch wichtige Rechtsänderungen auf den Weg zu bringen, deren Ziel es ist, die gesundheitliche und pflegerische Versorgung zeitnah und nachhaltig zu verbessern. Mit dem Pflegehilfskraftstellenprogramm (Finanzierung von 20.000 zusätzlichen Stellen) wird u.a. ein erster wichtiger Schritt hin zur Umsetzung des Personalbemessungsinstruments nach § 113c SGB XI im vollstationären Pflegebereich in Angriff genommen. Nachdem im Referentenentwurf dieser Schritt aufgrund der alleinigen Qualifizierungsstrategie von Pflegehilfskräften mit Basiskursen o.Ä. (QN 2) noch unter seinen Möglichkeiten blieb, schießt nun allerdings die alleinige Qualifizierungsstrategie von 1- u. 2- jährig nach Landesrecht ausgebildeten Pflegehilfskräften (QN 3) über das Ziel hinaus. Aus unserer Sicht müssen hier stärker die derzeitigen knappen Kapazitäten für diese Pflegehilfskraftausbildungen berücksichtigt werden. Es muss für einen längeren Zeitraum beides möglich sein, nämlich über das Pflegehilfskraftstellenprogramm Personal einzustellen, welches sowohl nach QN 2 als auch QN 3 qualifiziert wird.
Besonders zu begrüßen ist auch die Verlängerung des Corona-Pflegeschutzschirms bis zum 31.03.2020 und weiterer Sonderregelungen, wie z.B. die Durchführung von telefonischen Pflege-Beratungsbesuchen. Dies gibt den Trägern der Langzeitpflege in der pandemischen Lage die erforderliche Sicherheit über das Jahresende hinaus.

Begrüßt werden insbesondere auch die Regelungen zur pandemiebedingten Anpassung von Vergütungsvereinbarungen der Vorsorge- und Rehabiliationseinrichtungen.

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