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Stellungnahme zu den schriftlich verfassten Fragen der Prostituiertenschutzkommission

Das Prostituiertenschutzgesetz wurde in den vergangenen Jahren bzgl. seiner Wirksamkeit evaluiert. Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag, wie in § 38 ProstSchG vorgesehen, den wissenschaftlichen Evaluationsbericht im Juni 2025 vorgelegt. Gleichzeitig wurde der Bericht veröffentlicht.

Im Lichte der Evaluationsergebnisse und weiterer Erkenntnisse erarbeitet derzeit eine unabhängige Expertenkommission zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten (Prostituiertenschutz-Kommission) konkrete gesetzliche und nicht-gesetzliche Vorschläge zur Verbesserung des Schutzes von Prostituierten. Die Kommission soll insgesamt 18 Monate arbeiten. Erste Ergebnisse sollen Ende November 2026 vorliegen. Hier soll es um gesetzliche Verbesserungsvorschläge für einen besseren Prostituiertenschutz gehen. Ende Mai 2027 soll die Kommission nicht-gesetzliche Verbesserungsvorschläge und einen Abschlussbericht vorlegen.

Der Paritätische wurde im Rahmen einer schriftlichen Anhörung von der Kommission befragt. Der Paritätische hat sich im Jahr 2025 mit einer verbandlichen Position in die Debatte um die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes eingebracht. Vor diesem Hintergrund nahmen wir zu den uns von der Prostituiertenschutzkommission vorgelegten Fragen Stellung.