Stellungnahme zum Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit (KV JSA) bezieht Stellung zum Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes, ausschließlich zu den Artikeln 4 und 5. Der KV JSA kritisiert aufs Schärfste die Beteiligungsfrist von unter 24 Stunden im Rahmen der Verbände-Anhörung. Im Interesse junger Menschen unter 25 Jahren lehnt der KV JSA die Änderungen in Artikel 4 und 5 ab und fordert, § 5 Absatz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) sowie § 22 Absatz 4 Satz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) in den bisherigen Fassungen zu behalten.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich anbei.