Ukraine-Krieg: Spendenaufruf des Paritätischen. Hilfen für Geflüchtete
Unterstützen Sie soziale Organisationen und die Menschen, die sie brauchen.
Angesichts des russischen Angriffskrieges sehen sich immer mehr Menschen gezwungen, ihr Zuhause in der Ukraine zu verlassen. Bereits jetzt sind mehr als zwei Millionen Menschen in Nachbarländer geflohen. Auch in Deutschland suchen viele Menschen Zuflucht.
Paritätische Mitgliedsorganisationen sind im ganzen Bundesgebiet bei der Aufnahme und Betreuung ankommender Geflüchteter engagiert: Sie helfen bei der Unterbringung und Versorgung. Sie beraten zu vorhandenen Unterstützungsangeboten und rechtlichen Ansprüchen. Ob in Kitas, Jugendzentren oder Pflegeheimen - gemeinnützige Organisationen leisten Enormes, um die soziale Infrastruktur für alle Menschen in Not aufrechtzuerhalten.
Doch mit jedem weiteren Tag, den dieser Krieg andauert, nimmt der Bedarf an Hilfe zu.
Damit die vielen engagierten Vereine und Organisationen auch in Zukunft die Hilfe leisten können, auf die jetzt so viele Geflüchtete angewiesen sind, brauchen sie die Unterstützung von Menschen wie Ihnen!
Wir bitten Sie daher: Helfen Sie den sozialen Einrichtungen und den Geflüchteten, die sie brauchen. Jeder Beitrag hilft.
Der Paritätische Gesamtverband hat bei der Bank für Sozialwirtschaft ein Sonderkonto "Ukraine" eingerichtet, um Paritätische Mitgliedseinrichtungen bei der Geflüchteten-Hilfe zu unterstützen:
IBAN: DE71 5502 0500 0007 0395 50
BIC: BFSWDE33MNZ
Stichwort: Ukraine
Spenden für die Nothilfe für die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Menschen sammelt auch das Bündnis Aktion Deutschland Hilft, in dem auch der Paritätische mit seinen Mitgliedsorganisationen vertreten ist (siehe auch: Ukraine-Krieg: „Aktion Deutschland Hilft“ ruft zu Spenden für Nothilfe auf).
IBAN: DE62 3702 0500 0000 1020 30
Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung!
Weitere Informationen zu Ihrer Spende
Erhalte ich eine Spendenbescheinigung für meine Spende?
Selbstverständlich wird der Paritätische auf Wunsch eine Spendenbescheinigung zukommen lassen. Dies gelingt reibungslos, wenn Spendende auf Ihrer Überweisung per Bank auch Ihre vollständige Postadresse sowie ggf. den Namen Ihrer Organisation im Verwendungszweck sowie das Stichwort "Ukraine" angeben.
Soweit der Paritätische allerdings keine Adresse erhält, bedarf es großer Anstrengungen, dann die Adresse ausfindig zu machen. Ferner ist es dann notwendig, sich den Vorgang ein zweites Mal bestätigen zu lassen.
Kann ich meine Spende von der Steuer absetzen und wenn ja: wie?
Ja. Es reicht, den Kontoauszug mit Spende bei der nächsten Steuererklärung einzureichen. Wer dennoch eine Spendenbescheinigung haben möchte, bekommt sie, wenn die Adresse auf der Überweisung im Verwendungszweck mit angegeben wird.
Grundsätzlich ist bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung allerdings auch keine formale Spendenbescheinigungerforderlich, um sie z. B. steuerlich geltend zu machen (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).