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Werkstätten und Inklusionsbetriebe

Stellungnahme
Erstellt von Claudia Scheytt

Stellungnahme des Paritätischen zum Referentenentwurf Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur bevorzugten Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, anerkannten Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Bevorzugten-Verwaltungsvorschrift - BevorzugtenVwV)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im August 2019 einen Referentenentwurf für eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur bevorzugten Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, anerkannten Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Bevorzugten-Verwaltungsvorschrift – BevorzugtenVwV) vorgelegt. Mit dem Erlass dieser Allgemeinen Verwaltungsvorschrift soll die veraltete Bevorzugten-Richtlinie abgelöst und die bisherige Zersplitterung des Rechts beendet werden. Es soll sichergestellt werden, dass  bei der bevorzugten Berücksichtigung von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Inklusionsbetrieben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch Behörden des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen einheitlich verfahren wird.

Im Anhang beigefügt sind die Stellungnahme des Paritätischen und der Referentenentwurf.

Referentenentwurf_BevorzugtenVwV_Stand 15.08.2019.pdf201909_Stellgn_Pari_Bevorzugten-VwV.pdf