Zwischenruf: „AsA flex“ – Aus der neuen Assistierten Ausbildung droht eine fragile Förderung zu werden
Die gesetzliche Neuordnung der Assistierten Ausbildung im sogenannten „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ sollte einen großen Schritt zur dauerhaften Absicherung des Förderinstruments „Assistierte Ausbildung“ bedeuten. Die besondere Stärke der Assistierten Ausbildung als eine stark auf den Einzelfall zugeschnittene Unterstützungsleistung sollte zum Tragen kommen, so dass Jugendliche und Betriebe eine gleichermaßen verlässliche wie konkrete, auf ihre Situation hin abgestimmte Unterstützung bekommen, sodass eine Berufsausbildung angefangen und erfolgreich abgeschlossen werden kann und dabei z.B. Hürden bei der Kontaktaufnahme mit dem Betrieb, bei der Bewältigung des Lernstoffs in der Berufsschule genommen oder auch Konflikte im Ausbildungsbetrieb bewältigt werden können.
Doch die Pläne der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung zeigen, dass das so nicht gelingen wird. Anstelle von weniger Schnittstellen und mehr Kontinuität gibt es immer mehr „Sollbruchstellen“.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie im Downloadbereich anbei.