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Beratung zu Leistungen nach dem AsylBLG

Kontakt: David Eckhoff

In der Beratungsarbeit begegnen Sie häufig Menschen mit Fluchthintergrund, die auf Leistungen nach dem AsylbLG angewiesen sind. Diese Leistungen sind wichtig für die Existenzsicherung und Grundlage von sozialer Teilhabe. Unter anderem in der Beratung von Menschen in finanziellen Notlagen profitieren Sie von einem Grundlagenwissen über die soziale Absicherung in diesem System.

Lernen Sie mehr über die Unterschiede des Leistungssystems für Asylbewerber*innen, Geduldete und Menschen mit anderen humanitären Aufenthaltstiteln gegenüber dem regulären Hilfesystem nach SGB II. Wir beschäftigen uns praktisch mit dem Thema, indem wir (fiktive) Praxisfälle gemeinsam bearbeiten sowie Einspruchsmöglichkeiten bei fehlerhaften Bescheiden und Leistungsminderungen besprechen.


Inhalte des Seminars sind:

  • Einführung in die Systeme der Grundsicherung nach dem AsylbLG
  • Welche Entscheidungen sind vom Ermessen abhängig? Was bedeutet Ermessen im Bereich AsylBLG
  • Darlegung der Besonderheiten und Hürden beim Zugang zum Leistungsanspruch und dem Umgang mit Sanktionen
  • Vergleichende Analyse und Darstellung bei der Anrechnung von Einkommen und Vermögen
  • Gemeinsame Bearbeitung von fiktiven Fällen anhand von Bescheiden
  • Umgang mit (unberechtigten) Leistungsminderungen in der Beratung von Leistungsbeziehenden
  • Wie gehe ich mit fehlerhaften Bescheiden um?

Dozent:
Stephan Wolf

Anmeldung unter folgendem Link:
www.paritaetische-akademie-nrw.de/fortbildungsdetails/kurs/2400455

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