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Wohlfahrtsmarken

75 Jahre Wohlfahrtsmarken - das Sozialwerk Wohlfahrtsmarken besteht seit 1949. Seitdem kommt der Erlös aus dem Verkauf der „Sonderpostwertzeichen“ der Freien Wohlfahrtspflege und damit auch der sozialen Arbeit des Paritätischen Wohfahrtsverbandes zugute. Aus den Erlösen werden alle Bereiche gefördert, in denen die Mitgliedsorganisationen des Paritätischen aktiv sind.
Wir begehen darüber hinaus ein weiteres Jubiläum: Unser Verband wird 100 Jahre alt. Dazu haben wir ein eigenes Jubiläums-Markenheft erstellt, dass Sie ebenfalls in unserem Shop bestellen können.

Wohlfahrtsmarken 2024 - 75 Jahre Wohlfahrtsmarken

Die Marken mit einem zusätzlichen Centbetrag werden seit mehr als 70 Jahren zugunsten der Freien Wohlfahrtspflege herausgegeben. Empfänger der Pluserlöse ist die Bundesarbeits­gemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. Die in ihr zusammengeschlossenen Organi­sationen helfen dort, wo Menschen auf die Solidarität unserer Gesellschaft angewiesen sind.

Zum 75. Geburtstag der Wohlfahrtsmarken soll thematisch an die erste Ausgabe im Jahr 1949 angeknüpft werden. Der Titel der damaligen Serie lautete „Helfer der Menschheit“ und ehrte Personen, deren Wirken zum Wohle der Menschen beigetragen hat. Abgebildet waren Elisabeth von Thüringen, Paracelsus von Hohenheim, Friedrich Fröbel und Johann Hinrich Wichern. Die Serie fand ihre Fortsetzung bis zum Jahr 1955 mit Abbildungen weiterer Persönlichkeiten.

Von 1956 bis 1958 standen dann – weiterhin unter dem Titel „Helfer der Menschheit“ – Tätigkeitsfelder im Fokus der Marken: Kinderpflege, Kohlebergbau und Landwirtschaft.

Dieser Gedanke, dass Menschen durch ihre Tätigkeit anderen Menschen helfen, hat bis heute nichts an Aktualität verloren und soll mit den neuen Marken in die Jetztzeit transportiert werden. Einerseits wird so an die Ursprünge der Briefmarken mit Zuschlag als Finanzie­rungsinstrument für soziale Hilfen verwiesen. Andererseits können durch die Auswahl der Motive gleichzeitig einzelne Arbeitsfelder der Wohlfahrtsverbände beispielhaft dargestellt werden.

Angesichts der gegenwärtigen Lage zeigen die drei aktuellen Marken folgende Motive:

  • Pflege
  • Flüchtlingshilfe
  • Fluthilfe

Die Marken werden nicht nur über die Deutsche Post AG, sondern überwiegend über die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e. V. zusammenarbeitenden Spitzenverbände – Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Deutsches Rotes Kreuz, dem Paritätischen Gesamtverband und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland – in deren Geschäftsstellen und Einrichtungen durch haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende verkauft. Die Verkaufserlöse sind ein unverzichtbares Finanzierungsmittel für deren Arbeit.

 

Gestaltung:Veit Grünert, Berlin
Erstausgabe:1. Februar 2024
Motiv:„Pflege“
Wert:85 + 40 Cent
Motiv:„Flüchtlingshilfe“
Wert:100 + 45 Cent
Motiv:„Fluthilfe“
Wert:160 + 55 Cent
Größe des PWZ:55 x 30 mm
Größe des Zehnerbogens:130 x 193 mm
Druck:Royal Joh. Enschedé Security Print in Haarlem, Niederlande

Die neuen Wohlfahrtsmarken sind erhältlich ab dem 1. Februar 2024

Vertrieb

Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken sind erhältlich im Online-Shop des Vertriebszentrums des Paritätischen Gesamtverbandes in Berlin. Dort bekommen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen auch kostenlose Werbematerialien, mit denen sie den Verkauf der Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken unterstützen können. Mitgliedsorganisationen, die ihre eigene Post mit Wohlfahrts- und Weihnachtsmarken frankieren möchten, erhalten diese ebenso beim Vertriebszentrum.

Die Zusendung bestellter Marken erfolgt versandkostenfrei. An Werktagen binnen 48 Stunden.

Über die Wohfahrtsmarken

"Helft und schenkt Freude, kauft Wohlfahrtsbriefmarken." Mit diesem Aufruf startete 1949 die Erfolgsstory der Wohlfahrtsbriefmarken in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Erlös der Zuschläge der ersten Serie "Helfer der Menschheit" finanzierten die Wohlfahrtsverbände die ersten Projekte.

Aus Cents werden Millionen

Insgesamt belaufen sich die Erlöse aus den Zuschlägen der Wohlfahrtsmarken seit 1949 auf 459 Millionen Euro aus dem Verkauf von über 3,24 Milliarden Marken. Die Zuschlagserlöse kommen Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Paritätischem Wohlfahrtsverband, DRK, Diakonie und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland zugute. Schirmherr des Sozialwerks "Wohlfahrtsmarken" ist der Bundespräsident.  

Alle Jahre wieder ...

gibt es zur Weihnachtszeit Wohlfahrtsmarken mit weihnachtlichen Motiven. 616 Millionen Weihnachtsmarken wurden seit 1969, dem Ausgabejahr der ersten Serie, verkauft. Mit den Weihnachtsmarken bietet sich die Möglichkeit, die Botschaft des Miteinander und Füreinander besonders augenfällig zu machen.

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote des Verkäufers.
  2. Der Käufer erkennt sie für den vorliegenden Vertrag, sowie für alle künftigen Geschäfte als für ihn verbindlich an. Er verzichtet auf Geltendmachung eigener Einkaufsbedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

II. Angebot

  1. Die Angebote und Angaben des Verkäufers sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich.

III. Preise

  1. Bei beiderseitigem Handelskauf behält sich der Verkäufer eine Preiserhöhung vor, wenn ohne eine solche der Preis der Ware zur Lieferzeit nicht mehr dem Marktpreis entspräche. Bei Kaufverträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer dieses Preiserhöhungsrecht nur dann vor, wenn die Ware nicht innerhalb von 4 Monaten geliefert werden soll.
  2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 10 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise.
  3. Verpackung, Versandspesen, Transportversicherung und Zollgebühren sind in den Angeboten des Verkäufers nicht enthalten und werden gesondert berechnet.
  4. Preisänderungen, die aufgrund von Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren, Devisenbewirtschaftung, Kursschwankungen, Allocationware etc. notwendig werden, bleiben vorbehalten.

IV. Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt per Rechnung und bei Erstbeauftragung gegen Vorkasse, soweit keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind. Die Preise sind Barpreise, auf die kein Skontoabzug mehr möglich ist.
  2. Gerät der Verkäufer in Lieferverzug, so kann der Käufer nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
  3. Die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist wird auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Verkäufer beginnt.
  4. Bei vom Käufer gewünschten Änderungen, die sich auf die vereinbarte Lieferfrist auswirken, verlängert sich diese vereinbarte Lieferfrist in angemessenem Umfang.
  5. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen aufgrund von urheberrechtlich bedingten Lieferverboten, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei den Vorlieferanten oder beim Verkäufer, z.B. durch höhere Gewalt, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung u.a.m, hat der Verkäufer nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
  6. Der Verkäufer behält sich vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen und die versprochene Leistung im Falle ihrer Nichtverfügbarkeit nicht zu erbringen.
  7. Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die Frist ist eingehalten, wenn der Versand vor Fristablauf erfolgt.
  8. Der Verkäufer behält sich den Rücktritt für den Fall vor, daß er selbst in einem kongruenten Deckungsgeschäft nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert wurde. Der Verkäufer behält sich auch ein Rücktrittsrecht vor, wenn trotz zumutbarer Anstrengung zur Beschaffung der Ware, die Ware nicht geliefert werden kann.
  9. Der Käufer ist beim Versendungskauf verpflichtet, die Ware bei Lieferung anzunehmen. Kommt er damit in Verzug, so kann der Verkäufer eine nochmaliger Lieferung so lange verweigern, bis der Kaufpreis gezahlt wurde. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann der Verkäufer die Erfüllung des Vertrages verweigern und ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern. Unabhängig davon trägt der Käufer alle entstandenen Lager- und erneute Lieferkosten.

V. Rückgaberecht für Verbraucherverträge

  1. Dem Verbraucher steht gemäß BGB §312d i.V.m. §355 bei Bestellungen im Versandhandel ein spezielles Widerrufs- und Rückgaberecht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Eingang der Sendung zu. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er muss schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger, oder durch Rücksendung der Ware an den Verkäufer erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der rechtzeitigen Absendung der Ware auf Kosten des Verkäufers.
  2. Die Rücksendekosten bei Warenwert bis 40 € trägt der Käufer. Nach Eingang der Ware beim Verkäufer ist dieser verpflichtet, eventuelle Zahlungen zurückzuerstatten. Diese Ansprüche entstehen nicht durch die Ausübung des Widerrufsrechts. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software, sofern diese vom Käufer entsiegelt worden ist. Ebenfalls ausgeschlossen vom Widerrufsrecht sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
  3. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Rückgabe im Originalzustand in der unbeschädigten Original-/ Verkaufsverpackung erfolgt. Bei Verschlechterungen der Ware (z.B. Verschmutzung/Verklebung, Beschädigungen, beschädigter Verkaufsverpackung, beschädigter Dokumentation, unvollständiger Rückgabe) behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor, Ersatz der Wertminderung oder des Wertes zu verlangen bzw. dem Rückgabeverlangen des Kunden nicht zu entsprechen bzw. den Kaufpreis nicht zurück zu erstatten.

VI. Versand und Gefahrenübergang

  1. Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Betriebsstätte des Verkäufers verlassen hat.
  2. Der Verkäufer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen des und für Rechnung des Käufers zu versichern.
  3. Alle Sendungen, sowie etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers. Dies gilt nicht für Rücksendungen im Rahmen des gewährten Rückgaberechtes.
  4. Sendungen an uns sind, soweit nicht anderes vereinbart worden ist, stets freizumachen. Besteht ein Anspruch des Kunden, für den Transport nicht aufkommen zu müssen, z.B. bei einem Garantiefall oder im Fall des Widerrufsrechtes bei einem Warenwert von über 40 €, erhält er nach Feststellung dieses Anspruchs seine Auslagen ersetzt. Unfreie Sendungen werden nicht angenommen. Kosten für Einsatz anderer Verkehrsträger als die Post können nicht übernommen werden. Bitte frankieren Sie die Rücksendung ordnungsgemäß.

VII. Gewährleistung und Haftung

  1. Lieferungen des Verkäufers sind nach Empfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen. Minder- oder Falschlieferungen, sowie etwaige Mängel, sind innerhalb einer Woche (eingehend beim Verkäufer), schriftlich unter Angabe der Rechnungsnummer zu rügen. Mängel, die zunächst nicht erkannt werden konnten, sind sobald sie erkannt werden unverzüglich und innerhalb der Verjährungsfrist des gesetzlichen Gewährleistungsanspruches dem Verkäufer anzuzeigen.
  2. Der Verkäufer haftet nur für Mängel, die bereits bei Lieferung bestanden und nachweislich auf Lieferungs-, Fabrikations- oder Materialfehlern beruhen.
  3. Die Garantie bezieht sich auf Ersatzteile und Arbeitslohn. Die Garantie beginnt mit dem Tag des Kaufes und bezieht sich auf das Gerät mit sämtlichen Einzelteilen. Sie wird in der Form geleistet, daß Teile, die nachweislich aufgrund von Fabrikations- und Materialfehlern defekt geworden sind, ausgetauscht oder repariert werden. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung besteht nur dann, wenn der reklamierte Mangel nach zweimaligem Versuch, wofür angemessen Zeit und Gelegenheit bestanden haben muß, nicht behoben werden konnte. Eine Verlängerung der Garantie besteht dadurch nicht. Austauschteile gehen in das Eigentum des Verkäufers über. Durch dies Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Schadensersatz, nicht begründet. Ausgenommen von der Garantie sind Schäden die durch unsachgemäße Behandlung und Eingriffe durch den Käufer oder sonstige Dritte verursacht wurden. Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, durch fahrlässige Behandlung oder Mißbrauch sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen. Geräte, die äußerlich beschädigt oder geöffnet (z.B. beschädigter Sicherheitsaufkleber) wurden, können nicht mehr im Rahmen der Garantie behandelt werden.
  4. Bei berechtigter Beanstandung trägt der Verkäufer im Falle einer Ersatzlieferung auch die Kosten für den Versand. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche, insbesondere von Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit die Mängel nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  5. Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die den Verkäufer nach den Ziffern 1-3 treffende Gewährleistungsverpflichtung bleibt hiervon unberührt.
  6. Die Einsendung der beanstandeten Ware an den Verkäufer muss in dem dazugehörigen Original-Karton erfolgen; die Ware muss ordnungsgemäß verpackt sein.
  7. Bei unberechtigter Reklamation behalten wir uns die Berechnung einer Aufwandsentschädigung für die durchgeführten Prüfmaßnahmen vor. Die Höhe ist abhängig vom Aufwand, beträgt minimal jedoch € 15,--.
  8. Nichterhalt ist dem Verkäufer spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen.

VIII. Eigentumsvorbehalt

  1. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. (Vorbehaltsware). Bereits verklebte Marken sind im Gegenwert in Euro zu ersetzen.
  2. Der Käufer darf über die Vorbehaltsware nicht ohne Zustimmung des Verkäufers verfügen.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen, und diesen unverzüglich benachrichtigen.

IX. Zahlung

  1. Die Lieferung erfolgt per Rechnung, soweit keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart sind. Die Preise sind Barpreise, auf die kein Skontoabzug mehr möglich ist.
  2. Die Zahlungen gelten erst an dem Tage als geleistet, an welchem der Verkäufer über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann.
  3. Im Falle eines Zahlungsverzuges hat der Verkäufer Anspruch auf Verzugszinsen gemäß §288 BGB sowie auf Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens.
  4. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet, unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
  5. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.
  6. Für jedes Mahnschreiben ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer eine Gebühr von 10 € zu bezahlen.

X. Datenschutz / Kundendaten

  1. Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen durch den Verkäufer personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.

XI. Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit

  1. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Sollte eine Bedingung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist durch diejenige wirksam zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

XII. Leistungsort, Gerichtsstand

  1. Leistungsort ist der Ort, an welchem der Verkäufer zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Geschäftssitz hatte.
  2. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand Berlin vereinbart.

 

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e. V.

Oranienburger Str. 13-14
D-10178 Berlin

Telefon +49(0)30|24636-0
Telefax +49(0)30|24636-110
E-Mail: info(at)paritaet.org
Internet:
www.paritaet.org
www.der-paritaetische.de

Registergericht Frankfurt | Registernummer: VR 5470

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Steuer-Nr.: 27|630|51316
UST-Nr.: DE 153708800