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Corona FAQ

Dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter*innen infizierte Heimbewohner*innen betreuen lassen, ohne dass ein ausreichender Infektionsschutz sichergestellt ist?

Der Arbeitgeber hat die Arbeit grundsätzlich so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit der Mitarbeiter*innen möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen geringgehalten werden. Bei entsprechender Gefährdung hat der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung, wie z. B. Schutzhandschuhe oder Atemschutz, zur Verfügung zu stellen. Dazu, welche genauen Hygienemaßnahmen etwa in medizinischen Einrichtungen bei der Pflege und Behandlung von Patienten getroffen werden sollten, gibt insbesondere das Robert-Koch-Institut Auskunft. Mitarbeiter*innen sind im Hinblick auf bestehende Gefährdungen umfassend zu informieren und zu unterweisen, wie damit umzugehen ist.

Arbeitgeber dürfen ihre Mitarbeiter*innen deshalb nicht "sehenden Auges" Gefahren aussetzen und z. B. Pflegekräfte ohne geeignete Schutzausrüstung mit SARS-CoV-2 infizierte Heimbewohner*innen betreuen lassen. Hierauf gerichtete Direktiven haben zu unterbleiben. Solche Anordnungen müssten die Mitarbeiter*innen nicht befolgen, darauf gestützte arbeitsrechtliche Sanktionen, wie z. B. eine Abmahnung, wären unwirksam. Darüber hinaus würde ein Arbeitgeber, der dies außer Acht lässt, ordnungswidrig handeln. Sollte sich ein*e Mitarbeiter*in infizieren, weil z. B. er/sie angewiesen wurde, ohne adäquate Schutzausrüstung eine*n infizierte*n Heimbewohner*in weiterhin zu betreuen, könnte sich der Arbeitgeber außerdem schadensersatzpflichtig oder sogar strafbar machen.

Sollte sich ein personeller Engpass durch COVID-19-Infektionen von Mitarbeiter*innen ergeben und deshalb die Versorgung der Heimbewohner*innen nach den rechtlich geforderten Standards gefährdet sein, wird die Heimleitung den Versuch unternehmen müssen, unter Beteiligung der Heimaufsicht sowie in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt eine gemeinsame Lösung zu finden, um die geltenden Vorgaben vorübergehend und in noch vertretbarem Maße zu lockern.