Zum Hauptinhalt springen

Corona FAQ

Was passiert mit den ambulanten und teilstationären Angeboten der Jugendsozialarbeit? (Berufsausbildung nach § 13 Absatz 2 SGB VIII, Werkpädagogische Angebote, Jugendwerkstätten, Coaching, Betreuung und Begleitung etc.)

Angebote der Jugendsozialarbeit werden – mit Ausnahme des Jugendwohnens - fast flächendeckend als Maßnahme der Kontaktreduzierung über die Länderebenen eingestellt (Angebote der Jugendsozialarbeit fallen meist unter außerschulische öffentliche oder private Bildungsangebote oder unter teilstationäre oder ambulante Angebote der Jugendsozialarbeit). Für viele Angebote ist die Weiterfinanzierung bei Schließungszeiten oder bei Einstellen der Angebote nicht geklärt. Bitte wenden Sie sich an ihren Landesverband.

 

Inwieweit Angebote des Coaching, der Betreuung und Begleitung über digitale Medien und Telefonkontakte anstelle von Präsenzkontakten weiter durchgeführt werden können, muss im Einzelfall geklärt werden. Für die Jugendmigrationsdienste – für die ausnahmsweise das BMFSFJ zuständig ist – ist das positiv geklärt worden (siehe: Anlage).