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Corona FAQ

Welche Empfehlungen geben beispielhaft bestimmte Landesgesundheitsbehörden für Alten- und Pflegeeinrichtungen?

Sie finden nachfolgend ein Merkblatt zum Coronavirus aus dem Landkreis München und ein Empfehlungspapier zu COVID-19 vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt für Alten- und Pflegeheime und ambulante Pflegedienste. 

Die beispielhaft erwähnten Papiere enthalten einerseits sehr klare Informationen zu Fakten der Erkrankung und deren Erscheinungen, Übertragungswegen und andererseits klare Empfehlungen zu Vorkehrungen, die zur Prävention zu treffen sind.

Über Hygienemaßnahmen hinaus wird, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, z. B. empfohlen:

  • Erankte und Krankheitsverdächtige sollte nicht am Gemeinschaftsleben teilnehmen
  • bei Infektionshäufungen, Gemeinschaftsaktivitäten einschränken
  • Abstandhalten 1- 2 m
  • In Abhängigkeit der Situation vor Ort ggf. Besuchsregelungen treffen, evtl. Besuche einschränken, auch vor dem Hintergrund der Vermeidung des Hereintragens der Erkrankung von außen. Das Landratsamt München empfiehlt, den Besucherverkehr auf ein unabweisbares Minimum zu reduzieren. Im Quarantänefall ist dort ein Besuch nur mit Genehmigung des Gesundheitsamtes erlaubt

Ähnliche Empfehlungen dürften inzwischen voraussichtlich in allen Bundesländern vorliegen.