Wie wird mit den Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen umgegangen?
Nach Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums vom 19. März 2020 werden Qualitätsprüfungen ab sofort zunächst bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Über eine ggf. notwendig werdende Verlängerung wird rechtzeitig entschieden. Anlassprüfungen sollten weiter durchgeführt werden; die Pflegekassen, die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste prüfen dabei im Einzelfall die Notwendigkeit einer Begehung/Prüfung in der Einrichtung unter Berücksichtigung der aktuellen Lage. Die Indikatorenerhebung durch die vollstationären Einrichtungen (derzeit Erprobungsphase) wird ebenfalls ausgesetzt. Der Qualitätsausschuss ist dabei einen Beschluss zur Verlängerung der Testphase mit Datenerhebungen ohne Veröffentlichung bis Jahresende vorzubereiten. Das BMG hat zugesichert diese Verschiebung entsprechend gesetzgeberisch zu flankieren, da hier auch gesetzliche Fristen im Spiel sind.