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Corona FAQ

Wo finden sich Informationen zum Schutzschirm für soziale Einrichtungen (sog. Sozialdienstleister-Einsatzgesetz)

Am 27. März 2020 wurde im Bundesgesetzblatt das Sozialschutz-Paket veröffentlicht. Der Entwurf des Gesetzes ist ohne Änderungen am 25.03.2020 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden und der Bundesrat hat am 27.03.2020 zugestimmt. In Artikel 10 des Gesetzes ist das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) kodifiziert.

Das Gesetz berechtigt und verpflichtet die Leistungsträger des Sozialgesetzbuches (Arbeitsverwaltung, Rentenversicherung, Träger der Eingliederungshilfe, Sozialhilfe und Jugendhilfe etc) sowie das BAMF die soziale Infrastruktur zu sichern, für deren Finanzierung sie jeweils zuständig sind. Gesichert werden diejenigen Einrichtungen, die auf Basis einer Leistungsvereinbarung, eines Auftrags oder einer Zuwendung tätig sind, aber wegen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise nicht oder nicht in vollem Umfang weiter tätig sein können. Der Finanzierungsausfall soll durch das SodEG aufgefangen werden - und zwar durch den Träger, der für die originäre Finanzierung zuständig ist.

Voraussetzung für die Finanzierung ist, dass der freie Träger bereit ist, seine Ressourcen zur Bewältigung der Corona-Krise zur Verfügung zu stellen.

Dazu finden Sie hier eine Muster-Erklärung, auf welcher die sozialen Einrichtungen Art und Umfang ihrer vorhandenen Ressourcen erklären. Das BMAS weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um eine Arbeitshilfe für die antragsbearbeitenden Leistungsträger handelt. Im Übrigen ist diese Erklärung hinsichtlich des Anhangs der zuständigen Ansprechstellen noch nicht vollständig. Die Nutzung dieses Muster-Formulars ist freiwillig und nicht vom BMAS vorgegeben.

Sie finden hier vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zusammengestellte häufige Fragen zum SodEG (FAQs). Diese FAQs werden regelmäßig geprüft und den aktuellen Entwicklungen angepasst. 

Verfahrensabsprachen zur Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) lassen sich hier öffnen.

Weitere Informationen zum Schutzschirm für soziale Einrichtungen finden Sie bei unseren Fachinformationen.