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Textvorlage für Schreiben an Abgeordnete

Hinweis: Suche dir den Einstieg aus, der am besten zu deiner Situation passt. Passe die Details an deine eigene Geschichte an. Je persönlicher der Brief, desto wirkungsvoller.

Baustein 1: Schildern Sie Ihre Situation 

Variante A: Persönlich betroffen 

Der Brief beginnt idealerweise damit, dass Sie schildern, welche Unterstützung Sie aktuell im Alltag brauchen und warum das nötig ist. So plastisch und lebensnah wie möglich: Was ermöglicht die Unterstützung, die Sie in Anspruch nehmen? Was würde passieren, wenn Sie die nötige Unterstützung nicht mehr erhalten?

Variante B: Leistungserbringer 

Der Brief beginnt idealerweise damit, dass Sie schildern, wen Sie unterstützen und was Sie leisten. So plastisch und nachvollziehbar wie möglich – es ist nicht unwahrscheinlich, dass Ihr*e Leser*in wenig über die Unterstützung von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien weiß. Schildern Sie, was passiert, wenn eine Finanzierung über die Verhinderungspflege wegfiele und Familien monatlich je nach Alter des Kindes nur noch 175 bzw. 300 Euro zur Verfügung hätten.

Baustein 2: Worum es jetzt geht 

In den nächsten Wochen wird sich der Bundestag mit dem Pflegeneuordnungsgesetz befassen. Der Entwurf sieht verschiedene Änderungen mit Blick auf die Leistungen vor, die auch Familien mit behinderten Kindern und behinderten Angehörigen in Anspruch nehmen, um alltägliche Unterstützung im Alltag, am Wochenende oder in den Ferien zu finanzieren. Die Strukturen und die Möglichkeit zur flexiblen Nutzung haben sich über Jahre etabliert, weil der Gesetzgeber orientiert an den Bedarfen der Menschen entschieden hat. 

Künftig soll den Familien ein Überbrückungsbudget zur Verfügung stehen. Anders als die Verhinderungspflege, die bisher zur Verfügung steht, kann es aber nur für Notfälle eingesetzt werden, nicht für planbare Unterstützung im Alltag. Pflegende Angehörige benötigen einfache, kurzfristige Entlastung durch stundenweise Betreuungsangebote – wie bisher mit Hilfe der Verhinderungspflege. 

Das neue Sozialraumbudget, das für Unterstützung im Alltag, z.B. durch Familienunterstützende/Familienentlastende Dienste eingesetzt werden kann, steht Menschen mit Pflegegrad 1, die jährlich bisher 1572 Euro für solche Leistungen ausgeben konnten, gar nicht mehr zur Verfügung. Wer das Sozialraumbudget erhält, kann es anders als im bisherigen Modell nicht mehr ansparen. Das passt nicht zur Lebenssituation der Familien, bspw. ist die Betreuung in Schulferienzeiten für Kinder mit Behinderung so kaum mehr zu finanzieren. 

Baustein 3: Der Appell 

Sie sind Mitglied im Deutschen Bundestag und haben es in der Hand. Die Leistungen, um die es geht, sind keine Wohltaten. Sie ermöglichen pflegenden Angehörigen von Menschen mit Behinderungen dringend benötigte Entlastung. Nur wenn sichergestellt ist, dass ihre Kinder mit Behinderungen auch nach der Schule und in den Ferien betreut bzw. unterstützt werden, können sie ihre Erwerbstätigkeit aufrecht erhalten.

Wir bitten Sie daher nachdrücklich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass 

  • eine Leistung analog zur Verhinderungspflege in ihrer bisherigen Höhe und Flexibilität erhalten bleibt; 

  • das neue Überbrückungsbudget bei geplanten Ausfällen pflegender Angehöriger von Menschen mit Behinderung nicht nur für Leistungen der Kurzzeitpflege, sondern auch für entlastende Reise- und Freizeitangebote niedrigschwelliger Anbieter genutzt werden kann.

  • das Sozialraumbudget angespart und in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden kann; 

  • das Sozialraumbudget auch bei Diensten eingesetzt werden kann, die mit Versorgungsvertrag zugelassen sind.

  • das Sozialraumbudget auch Menschen mit Pflegegrad 1 erhalten können, zumindest aber für Menschen mit Behinderungen und ihre pflegenden Angehörigen eine tragfähige Lösung geschaffen und die Wechselwirkung mit der Hilfe zur Pflege berücksichtigt wird. 

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