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Schwerpunkt

Teilhabe

Eine Person hält viele kleine Sterne in der Hand, die alle unterschiedliche Farben haben.
Sharon McCutcheon/Unsplash
Auf dieser Website der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Pflege des Paritätischen Gesamtverbandes informieren wir zu Themen rund um Teilhabe und Inklusion sowie das Bundesteilhabegesetz.

Wohnen und soziale Teilhabe: Ambulante Leistungen

Die ambulanten Leistungen im Wohnen sind im Bundesteilhabegesetz in den Leistungen der sozialen Teilhabe zu finden. Unabhängig davon können Leistungen der Krankenversicherung (Soziotherapie oder Behandlungspflege § 37 SGB V) oder der Pflegeversicherung § 36 SGB XI) nach deren Qualitätsvorgaben erbracht werden, was hier nicht weiter thematisiert wird.

Der Fachausschuss Betreutes Wohnen in Familien der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) hat einen Entwurf einer Leistungsbeschreibung für das Betreute Wohnen in Familie entwickelt und bundesweit an die Sozialminister*innen versandt. Das Anliegen der DGSP ist, dass dieses Angebot einen festen Platz in den Ausführungsgesetzen bzw. im Vertragsrecht der Länder erhält.

Das Konzept „Betreutes Wohnen in Familien“ (BWF) bietet seit vielen Jahren Menschen mit Beeinträchtigung das Leben in einem familiären Setting mit Begleitung eines Fachdienstes. Die Gastfamilien bieten diesem Personenkreis einen überschaubaren, konstanten und zuverlässigen Rahmen. Die Begleitung durch den Fachdienst sichert die bedarfsgerechte und personenzentrierte Versorgung für Leistungsberechtigte.
Durch das BWF erfahren Leistungsberechtigte Inklusion und Teilhabe im Sozialraum.
Leistungsberechtigte erhalten durch Gastfamilie und Fachdienst Assistenz u.a. in folgenden Bereichen:

  • Bewältigung des Alltags und der Haushaltsführung
  • Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben im Sozialraum
  • Unterstützung bei der Freizeitgestaltung

Gastfamilien bieten den Leistungsberechtigten ein langfristiges Beziehungsangebot und dienen als Modell zur Gestaltung sozialer Beziehungen. Das BWF bietet den Leistungsberechtigten eine hoch individuelle, auf seine/ihre persönlichen Bedarfe zugeschnittene Leistung. Um diese Leistung umzusetzen, benötigen die Fachdienste ein vielfältiges Angebot.

Allgemeine Leistungsbeschreibung
Betreutes Wohnen in Gastfamilien (BWF)

Die Unterstützung für Eltern mit Behinderung bei der Betreuung und Versorgung ihrer Kinder wurde ab 2018 erstmals im neuen Bundesteilhabegesetz geregelt. Der Bundesverband behinderter und chronisch kranker Eltern – bbe e. V. hat daher den Ratgeber Elternassistenz veröffentlicht. Neben rechtlichen Regelungen sind darin Tipps zu finden, wie der Bedarf an personellen Hilfen formuliert werden kann, ohne, dass Eltern mit Behinderungen die Fähigkeiten und Elternkompetenzen abgesprochen werden. Des Weiteren wird erläutert, was Elternassistenz ist und worin sie sich gegenüber anderen Unterstützungsformen für Eltern mit Behinderung wie Begleitete Elternschaft unterscheidet.  Der Ratgeber richtet sich in erster Linie an Menschen mit Behinderungen sowie Menschen mit chronischen Krankheiten, die Eltern werden wollen oder bereits Eltern sind.
Den Ratgeber können Sie hier downloaden. 
Den Ratgeber in Leichter Sprache können Sie hier downloaden.

LÄNDER

November 2019 Leistungsvereinbarung für das ambulant betreute Wohnen für Menschen mit Behinderungen
Die Landschaftsverbände als Träger der Eingliederungshilfe und die Verbände der Leistungserbringer haben sich in NRW auf eine "Leistungsvereinbarung gemäß §§ 123 ff Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) für den Leistungsbereich Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen" verständigt.
Das Muster der Leistungsvereinbarung finden Sie hier.