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Schwerpunkt

Teilhabe

Eine Person hält viele kleine Sterne in der Hand, die alle unterschiedliche Farben haben.
Sharon McCutcheon/Unsplash
Auf dieser Website der Abteilung Gesundheit, Teilhabe und Pflege des Paritätischen Gesamtverbandes informieren wir zu Themen rund um Teilhabe und Inklusion sowie das Bundesteilhabegesetz.

Wohnen und soziale Teilhabe: Besondere Wohnformen

BUND

Mai 2019 Orientierungshilfe der BAGüS für die Beratung über den Anteil des Regelsatzes, der Leistungsberechtigten in besonderen Wohnformen als Barmittel verbleibt (Orientierungshilfe Barmittelanteil)
Diese Orientierungshilfe basiert auf den vorgenannten Empfehlungen der BAGüS und greift ergänzend einen für alle am Leistungsgeschehen Beteiligten besonders wichtigen Punkt auf, nämlich die Frage, nach welchen Maßstäben die Beratung und Dokumentation über die Höhe des Barmittelanteils des Regelsatzes nach § 119 Abs. 2 Satz 2 und § 121 Abs. 4 Nr. 6 SGB IX erfolgen soll. Dabei geht es einerseits um den Regelsatzanteil, der den Leistungsberechtigten zur eigenverantwortlichen Verwendung zur Verfügung bleibt sowie andererseits um den Anteil, der wegen der Deckung des Lebensunterhaltes an den Träger der besonderen Wohnformen weiterzuleiten ist. Sie verfolgt u.a. das Ziel, die individuelle Beratung über die Höhe des Barmittelanteils bundesweit nach einheitlichen Maßstäben durchzuführen. Sie enthält beispielsweise Paxis- und Berechnungsbeispiele.
Die Empfehlung können Sie hier dowmloaden.

Herr Rechtsanwalt May begründet hier seine Rechtsauffassung, dass Leistungen der Verpflegung und Hauswirtschaft in besonderen Wohnformen auch in Zukunft als Assistenzleistungen stets Teil der Fachleistung sind und damit insgesamt umsatzsteuerfrei nach § 4 Nr. 16 h) UStG. Diese Rechtsauffassung wurde bereits in der gemeinsamen Handreichung der Kanzlei May Hohage und des Paritätischen ("Umsetzung konkret - gewusst wie") vertreten. Herr May bittet das BMAS um eine Klärung mit dem Bundesfinanzministerium.

Schreiben an das BMAS

Das BMAS hat die anliegenden Papiere mit den Ländern in Sonder-Bundesaufsichtskonferenzen erarbeitet und den Ländern mit den beiden anliegenden Schreiben vom 12. April 2019 zugesandt. Die Freie Wohlfahrtspflege wurde von dem Vorgang mit E-Mail vom 30.April 2019 in Kenntnis gesetzt.

Bedarfe der Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform

Verfahrenspapier

1. Schreiben zur Umsetzung des BTHG

2. Schreiben zur Umsetzung des BTHG

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf Bitten der Länder zu Beginn dieses Jahres eine Arbeitsgruppe (AG) zum Thema Personenzentrierung eingerichtet, in der die Länder, Fachverbände und die BAG Freie Wohlfahrtspflege (BAGFW) vertreten waren. Die Beteiligten konnten sich auf eine abschließende "Empfehlung für die personenorientierte Leistungserbringung in bisherigen stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe" verständigen. Diese befasst sich mit der Trennung der existenzsichernden Leistungen von den Fachleistungen der Eingliederungshilfe. Insbesondere werden darin rechtliche Grundlagen und Auslegungsfragen der ab 1. Januar 2020 geltenden Rechtslage für die Kosten der Unterkunft und des Wohnens in Abgrenzung zur Fachleistung dargestellt.
Im Anhang beigefügt sind die Empfehlung und das Schreiben des Staatssekretärs Rolf Schmachtenberg (BMAS) an die Länder, den Städte- und Landkreistag und die Verbände.

Hier können Sie das Schreiben an die Länder downloaden.

Hier können Sie die Empfehlung AG Personenzentrierung downloaden.

September 2018
Der Präsidialausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) hat die "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung im Bereich der Wohnformen nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII n.F. gemäß dem Bundesteilhabegesetz" im September 2018 verabschiedet.
Mit den Empfehlungen richtet sich der DV an die Leistungsträger und Leistungserbringer gleichermaßen. Sie sollen die Verhandlungen zu den Rahmenverträgen auf der Länderebene unterstützen. Die Empfehlungen enthalten u. a. Ausführungen zur aktuellen und neuen Rechtslage und eine Übersicht zur Trennung der Leistung einschl. einer tabellarischen Zuordnung.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte bereits im Juni dieses Jahres "Empfehlung für die personenzentrierte Leistungserbringung in bisherigen stationären Einrichtungen" veröffentlicht. Deshalb an dieser Stelle der Hinweis, beide Empfehlungen wurden unabhängig von einander erarbeitet, haben unterschiedliche Schwerpunkte und können sich daher ergänzen.
Die Empfehlung des DV finden Sie hier.

LÄNDER

Informationsschreiben
Informationsschreiben in Leichter Sprache

Mai 2019
Schreiben der Liga Hessen zur „Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Hessen und Auswirkungen auf rechtliche Betreuer*innen von Menschen mit Behinderung“
hier downloaden