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Migration und internationale Kooperation

Projekte

Eine Frau steht an einer Wand mit vielen Post-It-Zetteln und spricht zu einer Gruppe, die an Laptops sitzt.
Leon Oalh/Unsplash
Der Paritätische Gesamtverband ist für zahlreiche Projekte im Bereich Migration und internationale Kooperation verantwortlich und kann dabei auf langjährige Erfahrungen zurückblicken. Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Aktivitäten.

Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE)

>> Unsere Internetseite befindet sich zur Zeit in Bearbeitung und ist daher zur Zeit nicht aktuell. Wir bitten um etwas Geduld. <<

Über die MBE

WAS IST MBE?
Die „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ ist das Nachfolgeprogramm der in den 1970er Jahren eingerichteten Bundesprogramme „Soziale Beratung und Betreuung von Aussiedlern“ und „Ausländersozialberatung“. Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahr 2005 erfuhren die durch den Bund geförderten Integrationsangebote mit der Einführung der „Migrationserstberatung“, seit 2009 „Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte“ (MBE), eine Neuausrichtung, deren Grundlage die „Neukonzeption der Migrationsberatung“ ist. Rechtsgrundlage sind die „Förderrichtlinien zur Durchführung einer MBE“ in der letzten Fassung vom 27.10.2020.
Dokument: 2 - Foerderrichtlinien_MBE_Stand_27-10-2020

ZIELGRUPPE
Gemäß der Förderrichtlinien richtet sich das Beratungsangebot der MBE grundsätzlich an erwachsene Zuwanderer*innen über 27 Jahre mit einem dauerhaften Aufenthalt, darunter auch Spätaussiedler*innen und EU-Bürger*innen. Seit dem Inkrafttreten des Chancen-Aufenthaltsrechts am 31.12.2022 gehören darüber hinaus alle Personen mit einer Aufenthaltsgestattung, unabhängig von ihrer Bleibeperspektive, vom Datum ihrer Einreise und ihrem Herkunftsland, zur Zielgruppe der MBE.
Der Beratungszugang ist in diesem Zusammenhang auch für Personen mit der Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG („Chancen-Aufenthaltsrecht“) sowie für Personen mit Duldung, die Aussicht auf diese Aufenthaltserlaubnis haben, möglich. Für die Beratung jüngerer Zuwanderer*innen sind die Jugendmigrationsdienste (JMD) vorgesehen.
Im Sinne der Förderrichtlinien sollen prioritär Neuzuwanderte bis zu drei Jahre nach Einreise in das Bundesgebiet oder bis zu drei Jahre nach Erlangung des ersten Aufenthaltstitels beraten werden. Die MBE steht darüber hinaus aber im Rahmen der nachholenden Integration auch bereits länger in Deutschland lebenden Zuwanderer*innen offen, die einen Integrationsbedarf aufweisen, der mit dem Neuzuwanderter vergleichbar ist.

AUFGABEN
Die MBE soll Zuwanderer*innen bei der sprachlichen, beruflichen und sozialen Integration in der Bundesrepublik Deutschland unterstützen. Ihr Integrationsprozess soll gezielt initiiert, gesteuert und begleitet werden. Zudem soll die MBE einen qualitativen Beitrag dazu leisten, Zuwanderer*innen zu selbstständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen und die Heranführung und Weiterleitung der Menschen an Regeldienste zu fördern.
Wichtigste Aufgabe der MBE-Berater*innen ist dabei die bedarfsorientierte Einzelfallberatung mittels Case Management bzw. einer sozialpädagogischen Begleitung. Hinzu kommt die sozialpädagogische Betreuung von Integrationskursteilnehmenden. Deshalb stellen MBE-Mitarbeiter*innen sich und ihr Beratungsangebot in den Integrationskursen vor. Viele bieten zudem regelmäßige Sprechstunden in den Räumen der Integrationskursträger an.

Seit dem 01.07.2016 gehört auch die soziale Gruppenarbeit zur zielgruppenspezifischen Weitergabe von Informationen und zur Förderung der Teilhabe zu den Schwerpunkten der MBE. In diesem Rahmen veranstalten viele Beratungseinrichtungen Informationsveranstaltungen zu relevanten Themen, Exkursionen und andere Gruppenangebote. Die Förderung dieser Angebote, sowie des Dolmetschens im Rahmen der Migrationsberatung, der Supervisionen für die Beratenden und der digitalen Unterstützungsleistungen erfolgen auf einen gesonderten Antrag („sonstige Maßnahmen“).

Sehr wichtig ist auch, dass die MBE vor Ort mit relevanten Akteuren (Integrationskursträger, Jobcenter, Ausländerbehörden, andere Träger aus dem Bereich Migration etc.) vernetzt ist. Die Mitarbeit in kommunalen Netzwerken gehört zu den Pflichtaufgaben der MBE; oft ist die MBE der Initiator und das Zugpferd dieser Netzwerke.

Zudem soll die MBE-Prozesse der interkulturellen Öffnung der Regeldienste anstoßen. Weitere Aufgaben bestehen in der aktiven Öffentlichkeitsarbeit.

Bei der Durchführung der MBE sollen laut BAMF folgende Arbeitszeitanteile und Prioritäten zugrunde gelegt werden:

AufgabePrioritätArbeitszeitanteil
Einzelfallberatung und/oder Gruppenangebote*1.85 %
Sozialpädagogische Betreuung und Hilfestellung bei der Vermittlung von Kinderbetreuungsangeboten während der Integrationskurse
Mitarbeit in kommunalen Netzwerken zur Förderung eines bedarfsgerechten Integrationsangebotes; Mitwirkung bei der interkulturellen Öffnung der Regeldienste und Verwaltungsbehörden; Aktive Öffentlichkeitsarbeit2.15%

* Gruppenangebote sind nach Sinn und Zweck der Förderrichtlinien der MBE nur dann förderfähig, wenn sie dazu dienen, den Teilnehmenden beratende und informative Inhalte zu vermitteln.

BERATUNGSMETHODE
Ziel ist, dass bei Ratsuchenden mit multiplen Problemlagen, wenn möglich, die Methode des Case Management angewandt wird. Diese ist weniger als situationsbezogene Einzelfallhilfe, sondern vielmehr als eine systematische Integrationsbegleitung zur verstehen und umfasst eine Sondierung, eine Sozial-
und Kompetenzanalyse, die Erstellung eines Förderplans sowie die Sicherstellung der Umsetzung des Förderplans.Wichtig ist eine gute Dokumentation des Beratungsverlaufs. Dies betrifft insbesondere die Sozialanalyse. Es sollte zudem klar dokumentiert werden, welche Vereinbarungen bzw. Absprachen mit den Ratsuchenden getroffen wurden und was davon erfüllt wurde und was nicht.

Eine wichtige Grundlage für die MBE-Beratung bildet über die Methodenkenntnisse hinaus die rechtliche Expertise der Berater*in (Aufenthalts-, Staatsangehörigkeits-, Sozialrecht etc.).

BERATUNGSARTEN
Die Migrationsberatung kann im Rahmen einer Präsenzberatung, einer telefonischen Beratung und bzw. oder einer Onlineberatung erfolgen. Um den Datenschutz in der Onlineberatung vollumfänglich gewährleisten zu können, wird den MBE-Berater*innen das System mbeon zur Verfügung gestellt: eine messengerbasierte Chatberatung, welche die Ratsuchenden vom Smartphone nutzen können. MBE-Berater*innen müssen sich separat für mbeon registrieren lassen, um einen Zugang zum System zu bekommen. Bitte melden Sie sich bei Interesse bei der zuständigen Ansprechperson im Paritätischen Gesamtverband.

STEUERUNG DER MBE (Zentralstellenprinzip)
Das Bundesprogramm MBE wird vom BMI gefördert. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verantwortet die Durchführung. Getragen wird das Programm durch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und der Bund der Vertriebenen (BdV), die als Bundeszentralen (Zentralstellen) der Träger die Durchführung des Bundesprogramms vor Ort verantworten. Die kontinuierliche Begleitung und Weiterentwicklung des Programms werden durch den regelmäßigen Austausch zwischen dem BAMF und den Bundeszentralen der Träger sichergestellt.

Die Zentralstelle für die Durchführung für die paritätischen Mitgliedsorganisationen ist der Paritätische Wohlfahrtsverband - Gesamtverband, dem die Verantwortung für die Umsetzung und fachliche Begleitung des Programms obliegt. Dabei ist er für konzeptionelle und strukturelle Fragen, Weiterentwicklung sowie für die Abstimmung mit den anderen Trägerverbänden zuständig. Alle Zentralstellen der MBE und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) tauschen sich vierteljährlich in gemeinsamen Quartalsgesprächen zur Umsetzung des Bundesprogramms aus. Bei der Umsetzung des Programms arbeitet der Paritätische Gesamtverband eng mit den Paritätischen Landesverbänden zusammen.

WEITERBILDUNGEN
Der Paritätische Gesamtverband bietet als MBE-Zentralstelle für alle Mitarbeiter*innen der MBE ein- bis zweimal jährlich zentrale Fachtagungen zur Qualifizierung und zum Erfahrungsaustausch an (MBE-Workshops). In der Regel sollten MBE-Mitarbeiter*innen an diesen Fortbildungen teilnehmen. Die Teilnahme an weiteren Fortbildungen des Paritätischen Gesamtverbandes (z.B. Case-Management) wird besonders neuen MBE-Mitarbeiter*innen empfohlen. Darüber hinaus können Beratungskräfte die Angebote je nach Bedarf und thematischer Relevanz wahrnehmen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist für paritätische MBE-Berater*innen kostenfrei. Nur die Fahrtkosten werden nicht direkt vom Gesamtverband übernommen und sollten daher im Antrag berücksichtig werden.
In unserer Paritätischen Cloud finden Sie alle relevanten Termine unserer Veranstaltungen im Überblick.
Dokument: 1 - Termine - MBE-Veranstaltungen 2024

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Die Website migrationsberatung.org ist die trägerübergreifende Anlaufstelle für Informationen rund um die bundesgeförderte Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (MBE). Die Seite bietet Hintergrundinformationen zu den Beratungsangeboten und verfügt über einen mehrsprachigen Wissensbereich. Aktuelle Berichte geben Einblicke in die Praxis und Schwerpunkte der Beratungsarbeit sowie in die Themen, die zugewanderte Menschen in den ersten Jahren nach ihrer Ankunft in Deutschland besonders beschäftigen.
Hier geht es direkt zu den aktuellen Berichten.

Paritätische MBE-Einrichtungen

Gegenwärtig gibt es insgesamt ca. 100 paritätische MBE-Einrichtungen.

Eine Übersicht, mit Namen der Einrichtung, Adresse, Telefon sowie Ansprechpartner*innen und Email, finden Sie in unserer Paritätischen Cloud 
(interner MBE-Bereich). (Wir bitten Sie höflich, uns eventuelle Vervollständigungen und Änderungen schriftlich mitzuteilen: migsoz(at)paritaet.org 
Vielen Dank.)
Dokument: Kontakt_Liste - MBE-Beratungsstellen - 2024 
(Sobald wir die Liste aktualisiert haben, werden wir Ihnen diese in unserer Paritätischen Cloud zur Verfügung stellen.)

Fachliche Informationen & Vorlagen - Materialien für MBE-Mitarbeiter*innen

Einen Überblick über verschiedene Materialien für MBE-Mitarbeiter*innen, die Sie in Ihrer Arbeit vor Ort unterstützen sollen,
können Sie dem folgenden Text entnehmen. Die Dokumente können Sie in unserer Paritätischen Cloud einsehen/herunterladen.

KOOPERATION VOR ORT                                                          
Muster- Kooperationsvereinbarung für MBE/JMD und Jobcenter
Die Bundesagentur für Arbeit hat in Zusammenarbeit mit dem BAMF und mit den Verbänden eine Muster-Kooperationsvereinbarung erstellt, als Vorlage für die verbindliche Vereinbarung der Zusammenarbeit zwischen MBE/JMD und den Arbeitsagenturen / den Jobcenter auf Ortsebene.
Die Bundesagentur hat die Muster-Kooperationsvereinbarung am 20. September 2018 an die Jobcenter (nur an die gemeinsamen Einrichtungen der BA und Kommunen) und Arbeitsagenturen im Bundesgebiet versendet, mit der ausdrücklichen Empfehlung, die Vorlage zu nutzen und Kooperationen mit der MBE/JMD vor Ort einzugehen. Die Vorlage kann bei Bedarf von den Kooperationspartner*innen angepasst werden. Den Text der Muster-Kooperationsvereinbarung und die flankierenden Empfehlungen der BA zur Nutzung der Vereinbarung finden Sie in unserer Paritätischen Cloud
Dokumente: 3 - BA-Empfehlungen_zur_Muster_Kooperationsvereinbarung (PDF-Datei) / 4 - Muster_Kooperationsvereinbarung_BA_MBE_JMD (PDF-Datei)

BAGFW-Empfehlung für Kooperationsvereinbarungen der MBE mit zentralen Akteuren vor Ort
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) hat eine Empfehlung für Kooperationsvereinbarungen der MBE mit SGB II-Trägern, Ausländerbehörden und Integrationskursträgern erarbeitet. Sie ist gedacht als Orientierungsgrundlage für MBE-Mitarbeiter*innen und die Leitungsebene der Träger vor Ort, um Kooperationen aufzubauen bzw. auszubauen. Die Empfehlung beinhaltet Musterkooperationsvereinbarungen für die Zusammenarbeit zwischen MBE und Integrationskursträgern und Ausländerbehörden mit Angaben zu den Schnittstellen und der Aufteilung der Zuständigkeiten. Die Koooperation mit SGB II-Trägern ist vor Ort so unterschiedlich, dass die Empfehlung der BAGFW hierzu Leitlinien erhält.
Dokument: 5 - BAGFW_MBE_Muster_Rahmenvereinbarung-Koop-Entw-040411 (PDF-Datei)

Kooperation der MBE und JMD
Durch die Neuausrichtung der vom Bund geförderten Integrationsangebote, die mit dem Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005 einher ging, erhielten die MBE und JMD unter anderem die Aufgabe,
die soziale und berufliche Integration von Zugewanderten zu begleiten. Auch wenn die beiden Beratungsdienste weitgehend unterschiedliche Zielgruppen haben – im JMD junge Zugewanderte
bis 27 Jahren, im MBE erwachsene Zugewanderte ab 27 Jahren – gibt es insbesondere bei der Arbeit mit Familien Überschneidungen. Um ihre Zusammenarbeit zu fördern, wurden im Jahr 2013 „Handlungsempfehlungen der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) und der Jugendmigrationsdienste (JMD) für die gemeinsame Arbeit mit Familien“ entwickelt und den Diensten
für ihre weitere Arbeit als Anregung zur Verfügung gestellt.
Die INTERVAL GmbH und das Institut für berufliche Bildung, Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik (INBAS GmbH), wurden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) beauftragt, für das Bundesministerium des Innern (BMI) und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Nutzung und Bewertung dieser Handlungsempfehlungen bei den Einrichtungen sowie den aktuellen Stand der Zusammenarbeit von MBE und JMD zu untersuchen. Der Zeitraum für die Evaluierung umfasste Oktober 2015 bis September 2016. 
Dokumente: 6 - Handlungsempfehlungen_JMD_MBE__C-1_2013-07-15 (PDF-Datei) / 7 - Abschlussbericht_Evaluierung_Zusammenarbeit_MBE_JMD (PDF-Datei)

QUALITÄTSSTANDARDS
Qualitätsstandards für Paritätische MBE-Einrichtungen
Im Laufe der zweimal pro Jahr stattfindenden Workshops für die MBE-Berater*innen haben wir gemeinsam Qualitätskriterien für die Paritätischen MBE-Einrichtungen entwickelt. Wir haben uns damit darüber verständigt, welche Standards uns für die MBE-Beratung wichtig sind und berücksichtigt werden sollten. Diese Qualitätskriterien werden wir gemeinsam weiterentwickeln.

Rahmenbedingungen
  • geeignete Räumlichkeiten für Beratung (eigene, ansprechende Beratungsräume, Wartemöglichkeit)
  • zentrale Lage (ABH, Sprachkursträger) bzw. gute Verkehrsanbindung
  • von außen erkennbar als MBE
  • Erreichbarkeit über Tel. / E- mail/ ggf. mbeon
  • Beratungstermine können zeitnah angeboten werden
  • Vertretungsregelung ist gewährleistet, ggf. auch in Absprache mit anderen Beratungsstellen
  • Sicherstellung ausreichender, regelmäßiger Sprechstunden
  • Angemessene personelle Ausstattung (in der Regel mindestens 0,5 Stelle MBE, Sicherstellung von Verwaltungstätigkeiten)
  • Angemessene technische Ausstattung (PC, Telefon, Scanner, …)
  • Aktuelle Nachschlagewerke, Gesetzestexte und Informationsmaterial für Ratsuchende ist vorhanden (ggf. auch digital/online)
  • Vernetzung mit relevanten Akteur*innen vor Ort, insbesondere mit Integrationskursträgern, Jobcentern und Ausländerbehörden ist gewährleistet.
Anforderungen an Berater*in
  • fachliche Qualifikation gemäß Konzept MBE (mit Ausnahmeregelung)
  • sozialpädagogische / sozialarbeiterische Kompetenz (Methodenkompetenz, Netzwerkarbeit, rechtliche Kenntnisse etc.)
  • interkulturelle Kompetenz / migrationsspezifische Kenntnisse
  • regelmäßige Fortbildung
  • Möglichkeit der Reflexion / Supervision (mind. Kollegiale Beratung)
  • Beherrschung mindestens einer für den Beratungsprozess relevanten Fremdsprache
  • Gute PC-Kenntnisse
Anforderung an Beratung
  • Aufgaben und Arbeitsweisen gemäß Konzeption der MBE
  • Förderung von politischer und gesellschaftlicher Partizipation von Migrant*innen
  • Ratsuchende*r ist über Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen der MBE informiert (ggf. Verweisberatung an zuständige Dienste)
  • Verschwiegenheit und Vertraulichkeit
  • Strukturierung und Priorisierung der vorgebrachten Anliegen
  • Bedarf und Ressourcen der Klient*innen erfassen
  • Kompetente Verweisberatung an Regeldienste
  • Transparenz im Beratungsprozess: Information des Klienten über Handlungsschritte bzw. Absprachen mit Dritten, verbindliche Absprachen über weitere Termine und Handlungsschritte
  • Sorgfältige Dokumentation des Beratungsprozesses, insbesondere im Rahmen des Case Managements (Sondierungsgespräch, Sozialanalyse, Förderplan)
  • Erstellung von Statistiken (Controlling) und Sachberichten
Öffentlichkeitsarbeit

Bei den Öffentlichkeitsmaterialien (Print und online) sollen folgende Informationen / Punkte berücksichtigt werden:

  • Wer kann sich beraten lassen? (Zielgruppe: vorrangig Neuzuwanderer*innen)
  • Wie lange wird beraten? (max. bis drei Jahre nach Einreise bzw. Erlangung des auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus)
  • Zu welchen Themen wird beraten?
  • Wie wird beraten? (Methoden)
  • Wann wird die Beratung angeboten?
  • In welchen Sprachen ist die Beratung möglich?
  • Wo befindet sich die Beratungsstelle? (Adresse, Lageplan, Anfahrt)
  • Wie erreiche ich die Beratungsstelle? (Telefon, Mail, Homepage)
  • Wer sind die Ansprechpartner*innen?
  • Wer wir sind (kurze Vorstellung des Trägers)?
  • Verwendung erforderlicher Logos (BMI-Förderlogo, MBE-Logo von BAMF)

Vor der Veröffentlichung sollen alle ÖA-Materialien dem Paritätischen Gesamtverband zur Überprüfung vorgelegt werden!

SACHBERICHTE
Jedes Jahr bitten wir um die Erstellung von Sachberichten für die MBE für das zurückliegende Jahr. Der Sachbericht ist das fachliche Pendant zu dem Verwendungsnachweis und wird von den Berater*innen verfasst. Mit dem Weiterleitungsvertrag verpflichtet sich der Träger, den Sachbericht für das jeweilige Förderjahr einzureichen. Es geht hier um die Erfahrungen und Anmerkungen der Berater*innen, die für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der MBE unumgänglich sind. Der Sachbericht soll Auskunft über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen im Förderjahr geben und ermöglicht, einen guten Einblick in bewährte Maßnahmen, Handlungsbedarfe und innovative Ideen vor Ort zu gewinnen.

CONTROLLING
Gesamtjahresbericht des BAMF

Einmal jährlich erstellt das BAMF einen Controllingbericht für die gesamte MBE, den Sie in unserer Paritätischen Cloud einsehen können.
Dokument: 8-Jahresbericht_Bamf_2019_final (PDF-Datei)

Informationen zum Controlling
Zum Januar 2011 hat das BAMF ein Online-Controlling für die MBE eingeführt, das aggregierte Daten aus dem Beratungsgeschehen erhebt. Die erfassten Daten werden von den Bundesverbänden quartalsweise an das BAMF übermittelt. Die Dateneingabe erfolgt quartalsweise über die Controlling-Software KIBnet des IT-Dienstleisters Medicomp: www.kibnet.de
Die Zugangsdaten werden Ihnen von Medicomp nach Absprache zugeschickt.

Nähere Informationen zum Controlling und das dazugehörige Glossar sowie ein KIBnet Handbuch und Handreichungen finden in unserer Paritätischen Cloud.
Dokumente: 
9 - Weitere Informationen Glossar zum MBE-Controlling / 10 - Glossar__Stand_30-01-2018 (Word-Datei/PDF-Datei) / 11 - Handbuch_MBE-KIBnet_11122017 (PDF-Datei) / 12 - Handreichung_Fallabschluss_Controlling_aktualisiert_2017-1 (PDF-Datei)

MBE-LOGOS

Genauere Informationen dazu und alle benötigten Logos zum Herunterladen finden Sie in unserer Paritätischen Cloud.
Ordner: 13-14  - MBE-Logos

CASE MANAGEMENT

Case Management in der MBE
Die seit 2024 geltenden Förderrichtlinien definieren als Schwerpunktaufgabe der MBE die „bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatung sowie die Begleitung von Zugewanderten nach sozialpädagogi­schen Standards (…), z.B. im Rahmen eines Case Managements.“Auch wenn mit dieser Formulierung die Offenheit für verschiedene Methoden der Sozialen Arbeit signalisiert wird, bleibt das Case Management weiterhin ein wichtiges Instrument für die Beratungspraxis – insbesondere, wenn eine Fallbegleitung nicht lediglich eine situationsbezogene Einzelfallhilfe, sondern eine systematische, zielorientierte sozialpädagogische Begleitung gewährleisten soll.
Um Sie bei dieser Arbeit zu unterstützen, haben wir für Sie auf dieser Seite Materialien wie die Paritätischen Formblätter für das Case Management sowie unsere Arbeitshilfe "Case Management in der MBE" zusammengestellt.
Dokument: 15 - Broschüre Case Management in der MBE

Formulare Case Management - 
Formular Erstberatung (Kurzberatung/Sondierungsgespräch)
Auf diesem Bogen können entweder Gespräche im Rahmen der Kurzberatung oder Sondierungsgespräche eingetragen werden. Ein Sondierungsgespräch erfolgt zu Beginn einer Beratung im Case Management. Als Kurzberatung werden hier Beratungsgespräche bezeichnet, die nicht im Zusammenhang mit einer Beratung im Case Management stehen.
Dokument: 16 - Formular-MBE-Erstberatung_2017

Formular Muster-Förderplan/Integrationsvereinbarung
Kernstück des Case Managements ist die Förderplanung. Es sollte klar dokumentiert werden, welche Vereinbarungen bzw. Absprachen mit den Ratsuchenden getroffen wurden und was davon erfüllt wurde bzw. was nicht. Auch die Ziele der Beratung sind bei der Beratung im Case Management schriftlich festzuhalten.
Das von der BAGFW abgestimmte Formular Muster-Förderplan/Integrationsvereinbarung können Sie für die schriftliche Dokumentation von Zielen und Schritten (Förderplanung) nutzen. Nach unserem Verständnis gibt es keinen qualitativen Unterschied zwischen Förderplänen und Integrationsvereinbarungen. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass die Integrationsvereinbarung - anders als der Förderplan - von Berater*in und Klient*in unterschrieben wird. Die Unterschrift erfolgt aber freiwillig.
Dokumente: 17 - Muster-Foerderplan_BAGFW (PDF-Datei) / 18 - Muster-Foerderplan_BAGFW (Word-Datei)

Der Paritätische hat zudem eine eigene Vorlage für die Vereinbarung des Förderplans erstellt:
Dokument: 19 - Formular-MBE-Foerderplan_2017 (Word-Datei)

Formular Erhebungsbogen für Sondierungsgespräche und Kompetenzanalysen

Dieser Bogen eignet sich für Sondierungsgespräche und Kompetenzanalysen und kann über mehrere Termine ergänzt werden.
Dokument: 20 - Formular-MBE-Erhebungsbogen_2017 (Word-Datei)

Datenschutz in der MBE

Globalisierung und Digitalisierung stellen die Verwendung und Preisgabe persönlicher Daten heute stärker denn je in den Mittelpunkt sozialer Arbeit. Diese Entwicklung lässt sich zum Beispiel über neu entwickelte mobile Technologien festmachen, die unseren Alltag immer mehr bestimmen und Eingang in die Beratungspraxis finden. So wächst durch den Anstieg der Zahlen von Neuzuwanderer*innen nicht nur die Nachfrage nach Face-to-Face-Beratungen. Oft wird parallel neben der klassischen Form über Emails, Facebook und diversen Apps kommuniziert und beraten, was zwar zum einen den Vorteil hat, dass der Radius an ratsuchenden Personen erweitert wird. Zum anderen steigt jedoch das Risiko, über diese modernen Kanäle sensible Daten unbeabsichtigt preiszugeben. Unsere Publikation dazu können Sie in unserer Paritätischen Cloud einsehen/herunterladen.
Dokumente: 21 - 2017_MBE_Datenschutz_web (PDF-Datei)

DATENSCHUTZ-FORMULARE UND VORLAGEN
Zur Information der Ratsuchenden über die Datenverarbeitung, zur Einwilligung in die Datenverarbeitung durch die Beratungsstelle und zur Einwilligung in die Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. an das Jobcenter) werden Ihnen die Vorlagen, in 18 unterschiedlichen Sprachen, als pdf-Datei und word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Vorlagen können Sie in unserer Paritätischen Cloud einsehen/herunterladen.
Ordner: 22 - Vorlagen in der Sprache: deu - deutsch / eng-GB - englisch / spa-ES - spanisch / rus - russisch / frk-FR - französisch / tur - tuerkisch / bul - bulgarisch / bos - bosnisch / vie - vietnamesisch / rum - rumänisch / fas - farsi / kur - kurmanci_kurdisch / ckb - sorani_kurdisch / pbu - pashto / tig - tigrinya / prs - dari / ara-EG - arabisch / som - somalisch /

Weiterführende Informationen, Materialien, Unterlagen und Termine unserer Veranstaltungen für Berater*innen finden Sie hier in unserer Paritätischen Cloud (passwortgeschützt).
 

Hier geht's zum internen MBE-Bereich:

Zum internen Bereich

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Übersicht über die Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zugewanderte (MBE) im Paritätischen

Veranstaltungsübersicht

Die Veranstaltungen im Rahmen des Bundesprogramms MBE richten sich grundsätzlich nur an die MBE-Beratungskräfte der Paritätischen Mitgliedsorganisationen

2025

19.09.2025MBE "KIBnet-Schulung"
18.11.2025MBE "KIBnet-Schulung"

 

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2026

 

Über mbeon – Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte ONLINE

mbeon ist eine messengerbasierte App, über welche das Beratungsangebot der MBE online über das Smartphone aus in Anspruch genommen werden kann.

Die App wurde 2017 speziell für die MBE entwickelt und eröffnet Ratsuchenden einen zusätzlichen und datenschutzsicheren Weg in die Migrationsberatung.

Sie ist kostenfrei im Google Play Store und im App Store verfügbar.

In der Beratungs-App können Ratsuchende sich mit ihrem Anliegen an eine ausgewählte Beratungsfachkraft wenden. Die Auswahl wird durch eine Filterfunktion nach Postleitzahl und nach Beratungssprache erleichtert. Ratsuchenden und Berater*innen kommunizieren miteinander in der App in einem geschlossenen und vertraulichen Chat. Sowohl der Versand von Textnachrichten als auch von Dateien und Sprachnotizen ist über mbeon möglich.

Im Gegensatz zur Beratung vor Ort, können die Migrationsberatenden über mbeon rund um die Uhr kontaktiert werden. Innerhalb von 48 Stunden erhalten die Ratsuchenden eine Rückmeldung.

Die Einhaltung höchster datenschutzrechtlicher Standards gehört zu den Qualitätsmerkmalen von mbeon. Alle Komponenten der App unterliegen strengsten Sicherheitsanforderungen. Damit setzt sich mbeon deutlich von einem Großteil anderer aktuell verfügbarer Tools zur Onlinekommunikation – wie z.B. herkömmlichen E-Mail-Programmen - ab.

mbeon eröffnet nicht nur neue Zugänge zur MBE. Auch ermöglicht sie die Erweiterung bestehender Beratungskonzepte. Durch die gezielte Verknüpfung der Face-to-Face Beratung (Beratung vor Ort) mit der Onlineberatung können Beratungsprozesse bei Bedarf im Blended Counseling umgesetzt werden. Im Blended Counseling wird die Erreichbarkeit der Beratenden verbessert, die Flexibilität im Beratungsprozess erhöht und das Empowerment der Ratsuchenden gestärkt. Insgesamt führt die Nutzung von mebon in der MBE somit zu einer erheblichen Qualitätssteigerung der Beratungsleistung.

Kooperationspartner*innen und weiterführende Informationen

Neben dem DRK bieten  Beratende des Bundes der Vertriebenen (BdV), des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes (DPWV) und der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST) eine Onlineberatung über mbeon an. Weitere Träger der MBE sind herzlich eingeladen, ebenfalls mitzuwirken. Die finanziellen Mittel zur Durchführung stellt das Bundesministerium des Innernund für Heimat (BMI) zur Verfügung, betreut und verwaltet wird das Projekt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Bundesweit setzen aktuell über 330 Berater*innen der genannten Verbände die Onlineberatung über mbeon in über 27 Sprachen um.

Derzeit bieten 110 MBE-Berater*innen des Paritätischen Gesamtverbands an 65 Standorten deutschlandweit eine Onlineberatung über mbeon an.

Weiterführende Informationen und Unterlagen für Berater*innen finden Sie hier in unserer Paritätischen Cloud
(passwortgeschützt).

Hier klicken zum internen mbeon-Bereich:

Die kostenlose App kann im Google Play Store oder im AppStore heruntergeladen werden. Weiterführende Informationen gibt es auf der mehrsprachigen Webseite mbeon.de

mbeon: Sprache Ukrainisch:  https://youtu.be/0izyzmVxdDc
mbeon: Sprache Russisch:     https://youtu.be/KrcDHw18HHI

Anlagen:

Broschüre_Onlineberatung_mbeon_2020

mbeon_Flyer_Arabisch_Deutsch_Englisch_Russisch
mbeon_Flyer_it_ps_ro_vi_pl_gr_ku_bs
mbeon_Flyer_bg_fa_fr_ku_es_so_ti_tr
mbeon_Flyer_Einleger_Ukrainisch
 

Kooperation mit der Alevitischen Gemeinde Deutschland e.V. im Rahmen des Projekts ´Meine Neue Heimat´

Menschen, die vorhaben, u.a. aus familiären oder beruflichen Gründen nach Deutschland zu ziehen, erhalten im Herkunftsland vorab umfassende Beratung zum Aufenthalt, zu Sprachkursen, zum Arbeitsmarktzugang oder zum Schul- und Bildungssystem. Die Alevitische Gemeinde ist seit Jahren ein erfahrener Akteur in der sogenannten Vorintegration von Menschen aus der Türkei.
Ihre Erfahrungen in der Vorintegrationsarbeit in den letzten Jahren zeigen, dass die Vorintegrationsarbeit bereits im Herkunftsland eine wichtige Grundlage für den gesamten Integrationsprozess darstellt.

Um das Beratungsangebot auch nach Ankunft in Deutschland sicherstellen zu können, werden die Beratungskräfte und Ratsuchenden in der Türkei über das MBE-Angebot des Paritätischen informiert. So erhalten sie je nach Zielort die Kontaktdaten zu den jeweiligen Beratungsstellen und können somit bei Ankunft in Deutschland die MBE in ihrer Nähe aufsuchen.

Gemeinsames Ziel der Alevitischen Gemeinde und des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes ist es, durch die Kooperation an der Schnittstelle zwischen vorintegrativen und nationalen Beratungsleistungen eine bessere Verzahnung der Integrationsangebote im In- und Ausland zu erreichen. Hierdurch wird die Chance auf eine lückenlose Begleitung gewährleistet.

Nähere Informationen (auf Türkisch) erhalten Sie über folgenden Link:

www.almanya-danismanlik.eu

 

Bei Nachfragen und Interesse wenden Sie sich gerne an: