Armutsbericht

Paritätischer Armutsbericht 2026: Soziale Spaltung verschärft sich. 13,3 Millionen Menschen leben in Armut!
Der neuer Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes mit dem Titel „Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit“ enthält alarmierende Befunden: Die soziale Spaltung in Deutschland verschärft sich. 13,3 Millionen Menschen leben in Armut, die Armutsquote steigt auf 16,1 Prozent. Gleichzeitig wächst die Kluft zwischen Regionen und Bevölkerungsgruppen. Während Armut insgesamt zunimmt, verfestigt sie sich besonders bei Älteren, Frauen und Alleinerziehenden. „Wir sehen eine Gesellschaft, die sozial weiter auseinanderdriftet. Menschen spüren das. Jetzt immer neue Kürzungen zu diskutieren, schürt Angst und Unsicherheit. Das spielt Populisten und Extremisten in die Hände", erklärt Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.
Mit einer Armutsquote von 19,5 Prozent ist inzwischen fast jede fünfte Person ab 65 Jahren betroffen, bei Frauen über 75 Jahren sind es sogar 21,3 Prozent. Alleinlebende tragen mit 30,3 Prozent ein besonders hohes Armutsrisiko, Alleinerziehende mit 28,9 Prozent. Die Folgen sind längst im Alltag angekommen: am Küchentisch, beim Einkauf, bei der Frage, ob eine vollwertige Mahlzeit noch bezahlbar ist. „Dass ältere Menschen nach einem langen Erwerbsleben und Haushalte mit Kindern besonders betroffen sind, zeigt die schon jetzt bestehenden Defizite im Sozialstaat. Wer zusätzliche Kürzungen betreibt, bekämpft keine Krisen, sondern verschärft sie“, warnt Joachim Rock.

Hinter den steigenden Armutszahlen stehen konkrete Einschränkungen im Alltag: Millionen Menschen können sich unerwartete Ausgaben nicht leisten, sparen beim Heizen oder verzichten auf gesellschaftliche Teilhabe. 4,6 Millionen Menschen leben inzwischen in erheblicher materieller Entbehrung. Die Zahlen zeigen: Die soziale Spaltung verläuft nicht nur beim Einkommen, sondern zunehmend auch bei den realen Lebensbedingungen.
Auch regional driftet Deutschland sozial weiter auseinander: In Bayern ist etwa jede achte Person von Armut betroffen, in Sachsen-Anhalt bereits mehr als jede fünfte und in Bremen sogar mehr als jede vierte Person. Besonders alarmierend: Der Abstand zwischen dem Bundesland mit der niedrigsten und der höchsten Armutsquote wächst weiter – von 14,1 Prozentpunkten im Jahr 2024 auf inzwischen 14,9 Prozentpunkte. Armut ist damit längst auch eine Frage des Wohnortes.
Mit Blick auf aktuell kursierende Vorschläge zum Sozialabbau mahnt Joachim Rock: „Nachdem soziale Sicherheit schon über Jahre ausgehöhlt wurde, statt sie zu stärken, drohen jetzt sogar noch weitere Kürzungen: beim Wohngeld, beim Unterhaltsvorschuss, in der Jugendhilfe, in der Eingliederungshilfe, bei Rente und Krankenversicherung. Und wieder trifft es gerade die Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind: Alleinerziehende, Alte, Kranke, Menschen mit Behinderungen, Geflüchtete sowie Kinder und Jugendliche.“
Sein Appell an die Politik: „Wer in der Krise den Sozialstaat weiter abbaut, der vertieft die Krise. Die Bundesregierung ist aufgefordert, diesen Kurs zu stoppen und endlich eine Politik zu machen, die Armut bekämpft statt verwaltet!"
Methodische Hinweise
Die Armutsquoten, mit denen in diesem Bericht gearbeitet werden, beruhen auf der Unterstichprobe MZ-SILC, der Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen vom Statistischen
Bundesamt. Bislang hat sich der Paritätische auf die Daten vom Mikrozensus (MZ-Kern anstatt MZ-SILC) bei seinen Armuts-Expertisen gestützt. Seit der Expertise zur Wohnarmut greift die Forschungsstelle auf Daten aus der MZ-SILC Erhebung zurück.
Dieser Wechsel von MZ-Kern auf MZ-SILC ist methodisch begründet, da es in jüngster Vergangenheit methodische Verbesserungen bei MZ-SILC gegeben hat, wie die inzwischen verpflichtende Teilnahme an der Befragung und die differenziertere und damit validere Einkommenserfassung.
Zudem entspricht das in MZ-SILC genutzte Einkommenskonzept einem EU-weit harmonisiertem Vorgehen, das differenzierter erfasst wird. Konkret bedeutet dies erstens, dass die Einkommen aus dem gesamten Vorjahr erfragt werden, sodass durch die Betrachtung des gesamten Kalenderjahres besser unregelmäßige oder variierende Einkommen berücksichtigt werden als bei der Betrachtung eines einzelnen Monats. Zweitens wird direkt nach den verschiedenen möglichen Einkommensarten gefragt, womit die Erfassung der Einkommen dazu beiträgt, dass auch selten anfallende oder geringe Einkommen genannt werden, die bei einer pauschalen Abfrage leichter vergessen werden.
Aus diesen Gründen ist MZ-SILC auch für das Statistische Bundesamt die „amtliche Hauptquelle für die Messung von Armut und Lebensbedingungen auf Bundesebene”.
MZ-SILC erhebt Daten von privaten Haushalten am Hauptwohnsitz von Personen ab 16 Jahre. Im Rahmen der Datenerhebung nicht erfasste
Personen sind solche ohne gemeldeten Wohnsitz. Im Jahr 2025 wurden im Rahmen von MZ-SILC rund 47.400 Haushalte befragt, darunter etwa 81.300 Personen ab 16 Jahren.
Ab dem Erhebungsjahr 2020 werden sowohl Erst- als auch Endergebnisse von MZ-SILC veröffentlicht. Die Armutsquoten dieses Berichts basieren auf den Endergebnissen von 2025. Die Zahlen beruhen größtenteils auf veröffentlichten Zahlen vom Statistischen Bundesamt auf Basis von MZ-SILC.
Zudem sind weitere öffentlich zugängliche Daten von Eurostat zu Einkommen und Lebensbedingungen (SILC) in die Analyse eingegangen. Die jeweiligen Daten entstammen derselben Erhebung. Die Ergebnisse von MZ-SILC sind aufgrund einer neuen Erhebungsweise und infolge von Modifikationen in der Hochrechnung nur eingeschränkt mit denen aus 2019 und früher vergleichbar.
Die Paritätische Armutsberichterstattung fokussiert sich auf den Aspekt relative Einkommensarmut. Der Paritätische folgt damit einer etablierten Konvention, was die Definition und die Berechnung von Armut anbelangt. In Abkehr von einem sogenannten absoluten Armutsbegriff, der Armut an existenziellen Notlagen wie Obdachlosigkeit oder Nahrungsmangel festmacht, ist der in Wissenschaft und Politik etablierte Armutsbegriff ein relativer. Arm sind demnach alle, die über so geringe Mittel verfügen, „dass sie von der Lebensweise ausgeschlossen sind, die in dem Mitgliedstaat, in dem sie leben, als Minimum annehmbar ist“, wie es im entsprechenden Kommissionsbericht der EU von 1983 heißt.
Dieser Konvention folgend zählt dieser Bericht jede Person als einkommensarm, die mit ihrem Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Dabei handelt es sich um das gesamte Nettoeinkommen des Haushaltes inklusive Wohngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag, anderer Transferleistungen oder sonstiger Zuwendungen.
Das Konzept relativer Einkommensarmut zeichnet sich durch die Annahme aus, dass in unterschiedlich wohlhabenden Gesellschaften Armut sehr unterschiedlich aussehen kann und vor allem durch gesellschaftlichen Ausschluss, mangelnde Teilhabe und nicht erst durch Elend gekennzeichnet ist. Es geht weiter davon aus, dass Armut ein dynamisches gesellschaftliches Phänomen ist. Mit zunehmendem Wohlstand einer Gesellschaft verändern sich Lebensweisen und es können neue Barrieren der Teilhabe entstehen, wenn dieser Wohlstand nicht alle relativ gleichmäßig erreicht. So kann nach diesem Konzept auch – oder gerade – bei wachsendem Reichtum (und zunehmender Einkommensspreizung) Armut in einer Gesellschaft durchaus zunehmen.
Mit der Befürwortung des Konzeptes relativer Einkommensarmut soll die Relevanz von Konzepten eines Lebenslagen Ansatzes oder solchen, die Armut als „Mangel an Teilhabe“ oder „Mangel an Verwirklichungschancen” begreifen, keinesfalls in Abrede gestellt werden. Ebenso wenig wird die Relevanz öffentlicher Infrastruktur oder nicht-monetärer Ressourcen angezweifelt. Doch trägt das Konzept relativer Einkommensarmut der Tatsache Rechnung, dass Geld und Einkommen in modernen kapitalistischen Gesellschaften eine entscheidende „Schlüsselressource“ darstellen, die Teilhabe und Verwirklichungschancen in dieser Gesellschaft ermöglichen.
Aus Sicht des Paritätischen ist die 60-Prozent-Schwelle ein sehr guter Indikator, um Armut methodisch zu definieren und messbar zu machen. Mit der 60-Prozent-Marke wird eine Schwelle markiert, bei deren Unterschreiten Teilhabe an der Mitte dieser Gesellschaft in den meisten Fällen nicht mehr möglich und faktische Ausgrenzung die Folge ist. Zwei weitere Aspekte sprechen für die 60-Prozent-Armutsschwelle als verlässlicher Indikator für Armut. Dr. Irene Becker u. a. (2022) legen eine Analyse vor mit dem Ziel einer empirisch fundierten Ermittlung der Armutsschwelle und fokussieren dafür hauptsächlich die Ausgaben für die Ernährung. Sie finden bei den Ausgaben für die Ernährung eine „erste Sättigungsgrenze“ bei etwa 65 Prozent des Medianeinkommens und interpretieren diese Schwelle als Armutsgrenze. Schließlich zeigt eine aktuelle Untersuchung im Rahmen der Berichterstattung der Bundesregierung, dass die in einer Befragung subjektiv benannte Armutsgrenze mit der 60-Prozent-Schwelle übereinstimmt. Es gibt demnach gute empirische Gründe zu sagen: Unterhalb der 60-Prozent-Schwelle herrscht nicht eine diffuse „Armutsgefährdung“, sondern schlicht Armut. Eine Ausnahme kann lediglich für Haushalte angenommen werden, die über hohe Vermögen verfügen, die nicht in Wohneigentum gebunden sind.
Regelmäßig wird bei der Berechnung von Armutsquoten neu die Frage gestellt, ob es wirklich sinnvoll sei, eine einheitliche Armutsschwelle für die gesamte Bundesrepublik als Messlatte anzusetzen. Können Einkommensverhältnisse in Mecklenburg-Vorpommern überhaupt mit denen in Bayern oder Baden-Württemberg verglichen werden? Darf man Bremen und Hamburg „über einen Kamm scheren“? Muss nicht jedes Bundesland mit seiner eigenen Armutsschwelle vermessen werden?
Diese Frage ist berechtigt. In der Tat unterscheiden sich Ergebnisse signifikant, je nachdem, ob der Bundes- oder ein Landesmedianeinkommen als Bezugspunkt gewählt wird. Dies ist Ausdruck des unterschiedlichen Durchschnittseinkommens in den Bundesländern. Eine Betrachtung auf Grundlage des Landesmedians ist sinnvoll, wenn die soziale Entwicklung innerhalb eines Landes analysiert werden soll. Für die Analyse der Armutsentwicklung in Deutschland insgesamt ist allerdings ein gemeinsamer Bezugspunkt notwendig. Wenn für jedes Bundesland das jeweils spezifische Einkommensniveau zur Grundlage der Berechnungen gemacht wird, und damit auch eigene Armutsschwellen fehlt dieser gemeinsame Maßstab, das mittlere Einkommen aller in Deutschland Lebenden. Die Länder sind hier nicht als eigenständige Einheiten zu betrachten, sondern als Teil des Bundes, für den verfassungsrechtlich die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse als Norm verankert ist. Für diesen Bericht bleibt deshalb die Orientierung am Bundesmedian die Richtschnur.
Gelegentlich wird eingewandt, dass doch beispielsweise in Duisburg ein ganz anderes Preisniveau herrschen würde als etwa in München und auch aus diesem Grunde eine gemeinsame Armutsschwelle für München, Berlin und Duisburg in die Irre führen müsse. Dieser Einwand ist durchaus diskussionswürdig und theoretisch sehr berechtigt. Das Problem liegt allerdings darin, dass eine tragfähige Kaufkraftbereinigung regionaler Armutsquoten mangels geeigneter Daten trotz wissenschaftlichen Fortschritts in diesem Bereich derzeit schlicht nicht möglich ist.
Der aktuell wohl vielversprechendste Ansatz hierzu entstammt einem Modellversuch vom IW Köln und dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR / IW Köln (2023): Regionaler Preisindex für Deutschland – ein neuer Erhebungsansatz mit Big Data, Bonn/Köln.). Auf Grundlage von online verfügbaren Daten zu Preisen verschiedener Güter, die sich am Warenkorb des Statistischen Bundesamts zur Berechnung des Preisindex für Lebenshaltung orientieren, berechnen sie regionale Preisindizes auf Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten.
Um diese Daten für die Berechnung kaufkraftbereinigter regionaler Armutsquoten zu nutzen, besteht allerdings die Hürde, dass die Studie mit einem einheitlichen Warenkorb für alle Haushalte arbeitet. Damit werden gleich mehrere empirische Voraussetzungen, die zur Berechnung von regionalen Lebenshaltungskosten armer Haushalte gegeben sein müssten, nicht erfüllt: Es bleibt außer Acht, dass Warenkörbe regional sehr unterschiedlich aussehen. So dürfte in ländlichen Gegenden weniger Geld für das Wohnen, dafür aber mehr Geld für Mobilität ausgegeben werden, um ein einfaches Beispiel zu bemühen. Weiterhin wird ausgeblendet, dass der Warenkorb eines einkommensschwachen Haushaltes zwangsläufig anders aussieht als der eines Durchschnittsverdienenden. Man benötigte spezifische Warenkörbe, wie sie vom Statistischen Bundesamt bis 2003 auch tatsächlich noch bereitgestellt wurden, etwa die Lebenshaltungskosten für Haushaltstypen wie „4-Personen-Haushalte von Beamten und Angestellten mit höherem Einkommen“ oder „2-Personen-Haushalte von Renten- und Sozialhilfeempfängern mit geringem Einkommen“. Seitdem gibt es jedoch lediglich einen Verbraucherpreisindex für alle, obwohl das Verbrauchsverhalten und die Konsumgewohnheiten je nach verfügbarem Einkommen ganz erheblich differieren. Auch wenn das Erkenntnisinteresse entsprechender Studien durchaus nachvollziehbar ist, sind derartige Berechnungen angesichts der weiterhin mangelnden Datenlage aus methodischen Gründen für die Berechnung regionaler, kaufkraftbereinigter Armutsquoten nicht geeignet.
Fragen und Antworten zum Armutsbericht
Die Armutsquoten im Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbandes beruhen auf den Daten der “Erhebung über Einkommen und Lebensbedingungen”. Diese Daten werden vom Statistischen Bundesamt im Rahmen des Mikrozensus erhoben und abgekürzt mit MZ-SILC. Der Armutsbericht 2026 “Wachsende Armut, schrumpfende Sicherheit” arbeitet wie auch schon im Armutsbericht 2025 mit der Unterstichprobe MZ-SILC. Nach Aussage des Statistischen Bundesamts hat sich diese Datenerhebung in der Vergangenheit methodisch erheblich verbessert und gilt als die “amtliche Hauptdatenquelle für die Messung von Armut und Lebensbedingungen auf Bundesebene”.
Die Armutsquote auf Grundlage der Unterstichprobe des Mikrozensus zu Einkommen und Lebensbedingungen (MZ-SILC) ist die Primärquelle des Statistischen Bundesamts für Ergebnisse zum Thema Armut und erlaubt einen EU-weiten Vergleich der Quoten. Hauptvorteile der Datenquelle EU- bzw. MZ-SILC sind die umfassendere Erhebung einzelner Einkommensbestandteile sowie die präzisere Erfassung der Einkommenshöhe. Durch den großen Stichprobenumfang erlaubt MZ-Kern zwar eine tiefere fachliche und regionale Auswertung, das Einkommen wird allerdings nur mit Bezug auf einen Berichtsmonat und mit Blick auf Einkommensspannen abgefragt. Weil MZ-SILC Einkommen aus dem Vorjahr erfragt, und das gesamte Kalenderjahr betrachtet wird, können unregelmäßige oder variierende Einkommen besser berücksichtigt werden.
In der Vergangenheit hat der Paritätische mit den MZ-Kerndaten des Statistischen Bundesamts gearbeitet. Aufgrund methodischer Verbesserungen von MZ-SILC verwendet der Paritätische – analog zum Statistischen Bundesamt – bereits seit 2025 und auch im Armutsbericht 2026 die Armutsquoten auf Basis von MZ-SILC.
Da die MZ-SILC-Stichprobe deutlich kleiner ist als die Stichprobe des MZ-Kernprogramms, sind differenzierte Auswertungen für viele Personengruppen nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. Für die Armutsmessung auf Länderebene sowie für Analysen sozialer Ungleichheiten innerhalb eines Landes – gemessen am jeweiligen Landesmedian – sind daher Berechnungen auf Basis des MZ-Kernprogramms erforderlich.
Der Armutsbericht des Paritätischen bezeichnet jede Person als einkommensarm, die mit ihrem äquivalenzgewichteten Einkommen unter 60 Prozent des mittleren Einkommens liegt. Dem Armutsbericht liegt also das Konzept relativer Einkommensarmut zugrunde. Es zeichnet sich durch die Annahme aus, dass in unterschiedlich wohlhabenden Gesellschaften Armut sehr unterschiedlich aussehen kann und vor allem durch gesellschaftlichen Ausschluss, mangelnde Teilhabe und nicht erst durch Elend gekennzeichnet ist. Es geht weiter davon aus, dass Armut ein dynamisches gesellschaftliches Phänomen ist. Mit zunehmendem Wohlstand einer Gesellschaft verändern sich Lebensweisen und es können neue Barrieren der Teilhabe entstehen, wenn dieser Wohlstand nicht alle relativ gleichmäßig erreicht. Mit diesem Armutsbegriff folgt der Paritätische wie auch das Statistische Bundesamt der in Wissenschaft und Politik etablierten Definition von Armut.
Der Paritätische nutzt nicht den häufig verwandten Begriff der „Armutsgefährdung“, da dieser angesichts der Einkommen, um die es konkret geht und der sich dahinter verbergenden massiven Armutsprobleme, als Euphemismus angesehen werden muss. Aus Sicht des Paritätischen ist die 60-Prozent-Schwelle ein sehr guter Indikator, um Armut methodisch zu definieren und messbar zu machen. Mit der 60-Prozent-Marke wird eine Schwelle markiert, bei deren Unterschreiten Teilhabe an der Mitte dieser Gesellschaft in den meisten Fällen nicht mehr möglich und faktische Ausgrenzung die Folge ist. Analysen von Irene Becker u. a. (2022) bestätigen die Verlässlichkeit der 60 Prozent-Schwelle. Schließlich zeigt eine jüngere Untersuchung im Rahmen der Berichterstattung der Bundesregierung zu Armut und Reichtum, dass die subjektiv benannte Armutsgrenze ungefähr mit der 60-Prozent-Schwelle übereinstimmt. Es gibt demnach gute empirische Gründe zu sagen: Unterhalb der 60-Prozent-Schwelle herrscht nicht eine diffuse „Armutsgefährdung“, sondern schlicht Armut. Eine Ausnahme kann lediglich für Haushalte angenommen werden, die über hohe Vermögen verfügen, die nicht in Wohneigentum gebunden sind und daher zur Existenzsicherung genutzt werden könnten.
Neue Studie: Hunderttausende von verdeckter Pflegearmut betroffen
Vier von fünf Menschen, die regelmäßige Ansprüche auf ‚Hilfe zur Pflege‘ zu Hause hätten, erhalten diese nicht.
Wer wenig Geld hat und zu Hause gepflegt wird, bekommt trotz Anspruch oft keine ausreichende finanzielle Hilfe, so eine neue vom Paritätischen Gesamtverband in Auftrag gegebene Studie zum Thema Pflegearmut. Bundesweit erhalten etwa 300.000 armutsbetroffene Pflegebedürftige keine ‘Hilfe zur Pflege’.
Dr. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes: “Unsere Studie zeigt, dass finanzielle Hilfe in der häuslichen Pflege erschreckend oft ausbleibt – obwohl sie dringend gebraucht wird und rechtlich vorgesehen ist. Bund und Länder müssen endlich die Menschen in der ambulanten Pflege in den Blick nehmen und Pflegearmut entschieden bekämpfen.”
Rund 4,9 Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Etwa 390.000 von ihnen haben Anspruch auf die Sozialleistung ‘Hilfe zur Pflege’, wenn ihr Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um ihre Bedarfe zu decken. Nur 76.000 Betroffene erhalten diese Hilfe aber tatsächlich. Damit zeigt die neue Studie “Pflegearmut” des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Klie, dass in der Regel nur einer von fünf Armutsbetroffenen in häuslicher Pflege die ihr zustehende Hilfe bekommt.
Neben Unwissen, Scham und ausbleibender Beratung führen unterschiedliche Verwaltungspraxen der zuständigen Sozial-Ämter zu der von der Studie beleuchteten Unterversorgung, so der Paritätische.
Die Studie ermittelt die Zahl der potenziell Anspruchsberechtigten auf die Sozialleistung ‘Hilfe zur Pflege’ mittels Modellrechnungen, die auf Daten des Statistischen Bundesamtes zur Grundsicherung beruhen.
Dabei zeigen sich regional massive Unterschiede beim Zugang zur ‘Hilfe zur Pflege’: Während im Saarland nur jede zehnte zu Hause gepflegte Person die ihr zustehende Leistung in Anspruch nimmt, ist es in Sachsen-Anhalt jede fünfte und in Hamburg immerhin mehr als jede dritte.
„Derzeit entscheidet die Postleitzahl darüber, wie gut Pflegebedürftige zu Hause unterstützt werden – das ist schlicht ungerecht. Gute Pflege muss überall ermöglicht werden, unabhängig vom Wohnort“, so Rock.
Der Paritätische fordert die flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Ansprüche auf ‘Hilfe zur Pflege’, damit sich die Armut von Pflegebedürftigen nicht weiter verschärft und die Versorgung bei Pflegebedürftigkeit nicht vom Wohnort abhängt. Um das Pflege-System in Deutschland insgesamt aus der Krise zu führen und die Unterversorgung und Armut von Pflegebedürftigen zu bekämpfen, setzt sich der Paritätische Gesamtverband zudem für eine solidarische Pflegevollversicherung sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich ein.
Expertise herunterladenNeue Untersuchung: Ungleichheit von Anfang an. Bericht zu Armut und Kita-Betreuung
Armutsbetroffene Kinder werden deutlich seltener und in deutlich geringerem zeitlichem Umfang in Kitas betreut. Fehlende Kindertagesbetreuung verstärkt damit die soziale Spaltung der Gesellschaft.
Wer arm ist, hat deutlich schlechtere Chancen auf einen Kitaplatz, das belegt ein aktueller Bericht des Paritätischen Gesamtverbandes zum Thema Armut und Kita-Betreuung. Nur 19 Prozent der ein- bis zweijährigen Kinder aus armutsbetroffenen Familien besuchen eine Kita, während gleichaltrige Kinder aus nicht von Armut betroffenen Familien doppelt so häufig von einem Kitaplatz profitieren (41 Prozent). Der Bericht zeigt, dass die Kosten der Kinderbetreuung für viele armutsbetroffene Familien eine erhebliche Belastung darstellen und zahlreiche Familien daran hindern, Kindertagesbetreuung in Anspruch zu nehmen.
„Kinder aus armutsbetroffenen Familien werden beim Zugang zu frühkindlicher Bildung ausgebremst, weil finanzielle und regulative Hürden den Weg in die Kita versperren. Die Bundesregierung muss diese Ungerechtigkeit beenden und Kita-Betreuung für alle ermöglichen”, so der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, Dr. Joachim Rock.
Für Eltern bedeute die fehlende Kindertagesbetreuung Einschränkungen bei der Erwerbsarbeit und damit schlechtere Möglichkeiten, ihre finanzielle Situation zu verbessern, mahnen die Autor*innen des Berichts. Bestehende soziale Ungleichheiten würden so verstärkt.
Beziehende von Sozialleistungen haben eigentlich einen Rechtsanspruch darauf, bei den Kita-Kosten entlastet zu werden. Der Bericht des Paritätischen zeigt aber, dass es bei der Umsetzung erhebliche Mängel gibt. Als Lösung schlägt der Verband vor, Eltern mit Sozialleistungsbezug automatisch von Kita-Gebühren zu befreien – ohne dass sie dafür einen Antrag stellen müssen.
Der Paritätische fordert zudem, dass der Bund sich dauerhaft finanziell an der Verbesserung des Kita-Systems beteiligt, da frühkindliche Bildung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Dabei sei es entscheidend, dass der Zugang zu Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz, etwa die Kostenübernahme des Mittagessens in der Kita, erleichtert wird. Die Publikation „Ungleichheit von Anfang an. Bericht zu Armut und Kita-Betreuung“ ist Teil einer neuen Reihe von Veröffentlichungen zum Thema Armut, die jeweils verschiedene Schwerpunkte setzen. Dabei stützt sich der Bericht insbesondere auf die Mikrozensus-Unterstichprobe zu Einkommen und Lebensbedingungen vom Statistischen Bundesamt MZSILC.












