Armut und Grundsicherung

Expertise: Bürgergeld im Realitätstest – materielle Entbehrung und wachsende Armutslücke
Die Untersuchung zeigt, dass die Leistungen der Grundsicherung trotz nominaler Anpassungen seit Jahrzehnten auf einem real stagnierenden Niveau verharren. Kaufkraftbereinigt leben Bürgergeldbeziehende heute auf demselben Stand wie Mitte der 1990er Jahre. Während die Einkommen anderer Haushalte im Durchschnitt um 30 Prozent gestiegen sind, sind Bürgergeldbeziehende vom allgemeinen Wohlstandszuwachs abgekoppelt.
Auch die deutlichen Anhebungen der Jahre 2023 und 2024 (über 10 Prozent pro Jahr) wirken lediglich als Kompensation massiver Kaufkraftverluste durch die Inflation, nicht aber als strukturelle Verbesserung. Die Kaufkraftverluste belaufen sich in der Gesamtsumme für die Jahre 2021 bis 2023 bei einem Singlehaushalt auf bis zu 1.012 Euro. Die vergangenen Anpassungen des Bürgergeldes haben diese Kaufkraftverluste nicht ausgeglichen, sondern nur teilweise kompensiert. Durch die gesetzlich bedingten Null-Runden 2025 und 2026 wird sich die soziale Lage voraussichtlich erneut verschlechtern.
Die Leistungen reichen nicht aus, um die Armutsgrenze zu überschreiten. 2023 lag der durchschnittliche Bedarf bei 907 € monatlich, während die Armutsschwelle bei 1.381 € lag – eine Lücke von 474 €. Diese „Armutslücke“ ist seit 2010 kontinuierlich gewachsen.
Zusätzlich verdeutlichen Daten zur materiellen Deprivation: Rund die Hälfte der Bürgergeldbeziehenden ist 2024 von Entbehrungen betroffen, ein Drittel sogar erheblich. Sie können grundlegende Bedarfe wie unerwartete Ausgaben, Möbel, vollwertige Ernährung oder soziale Teilhabe (z. B. Freizeitaktivitäten, gemeinsames Essen mit Bekannten) nicht decken. So können 86,6 Prozent der Bürgergeld-Beziehenden keine unerwarteten Ausgaben finanzieren. 55,4 Prozent geben an, kaputte Möbel nicht ersetzen zu können und 32,1 Prozent geben an, nicht mit Bekannten gemeinsam essen und trinken zu können. Auch nach den Erhöhungen der Leistungen bleibt die Lebenslage prekär.
Die Expertise kommt zu dem Schluss, dass das Bürgergeld keinen hinreichenden Schutz vor Armut bietet und die UN- und EU-Vorgaben (SDGs, Empfehlung zur Mindestsicherung) verfehlt werden. Die Grundsicherung deckt zwar das nackte Überleben, sichert aber weder soziale Teilhabe noch ein würdevolles Leben.
Der Paritätische fordert daher eine strukturelle und dauerhafte Anhebung der Regelbedarfe, um Armut systematisch zu vermeiden und die wachsende soziale Ungleichheit zu bekämpfen.
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Darin konnte der Paritätischer Gesamtverband nachweisen, dass armutsbetroffene Kinder deutlich seltener und in deutlich geringerem zeitlichem Umfang in Kitas betreut werden. Die fehlende Kindertagesbetreuung verstärkt damit die soziale Spaltung der Gesellschaft.
Beziehende von Sozialleistungen haben eigentlich einen Rechtsanspruch darauf, bei den Kita-Kosten entlastet zu werden. Der Bericht des Paritätischen zeigt aber, dass es bei der Umsetzung erhebliche Mängel gibt. Als Lösung schlägt der Verband vor, Eltern mit Sozialleistungsbezug automatisch von Kita-Gebühren zu befreien – ohne dass sie dafür einen Antrag stellen müssen.
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