Zum Hauptinhalt springen

Ab 01. Oktober: Anspruch auf Medikationsplan

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Ab 01. Oktober 2016 haben Patientinnen und Patienten Anspruch auf einen Medikationsplan, wenn sie mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig einnehmen bzw. anwenden. Die Einführung eines bundeseinheitlichen, standardisierten Medikationsplans ist Inhalt des E-Health-Gesetzes, das im Dezember 2015 vom Bundestag verabschiedet wurde. Der Medikationsplan soll künftig helfen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Medikationsfehler zu vermeiden.


Medikationsfehler können an verschiedenen Stellen auftreten und fatale Folgen haben. Am häufigsten sind Fehler in der Verordnung - wie z.B. doppelte Verschreibungen, fehlende Dosisanpassungen oder das Übersehen von Gegenanzeigen und Wechselwirkungen. Das Risiko für Patient/innen ist besonders hoch, wenn mehrere Ärzt/innen Medikamente verordnen. Statistiken weisen aus, dass jede/r dritte Patient/in über 65 Jahre im Schnitt neun Medikamente einnimmt. Bei der Einnahme der Arzneimittel werden viele Fehler gemacht werden, die im schlimmsten Fall zu Krankenhausnotaufnahmen und sogar zum Tode führen können.

In der Regel soll der Medikationsplan vom behandelnden Hausarzt ausgestellt und auch regelmäßig aktualisiert werden. Dies kann jedoch auch durch einen behandelnden Facharzt erfolgen. Auch Krankenhäuser und Apotheken können den Medikationsplan aktualisieren. Der Plan soll sämtliche verschreibungspflichtige sowie frei verkäufliche Arzneimittel enthalten, die der Patient oder die Patientin aktuell einnimmt. Dazu werden Wirkstoff, Dosierung und Einnahmegrund sowie sonstige Hinweise zur Medikamenteneinnahme bzw. -anwendung aufgeführt.

Ziel ist es, den Patient/innen bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen und damit mehr Sicherheit zu schaffen. Den behandelnden Ärzt/innen wiederum gibt der Plan einen Überblick über die Gesamtmedikation ihrer Patient/innen. Zunächst wird der Plan in Papierform ausgefertigt. Zukünftig soll er auf der elektronischen Gesundheitskarte der Versicherten gespeichert werden.