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Änderungen in den Verwaltungsvorschriften betreffen Kindergeldanträge von ausländischen Staatsangehörigen

Fachinfo
Erstellt von Jenny Bonin

Das Bundeszentralamt für Steuern hat im Juli 2014 neue Dienstanweisungen zum Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) für die Familienkassen veröffentlicht.

Diese erläutern auch den rechtlichen Anspruch und die konkrete Verwaltungspraxis bei Kindergeldanträgen von ausländischen Staatsangehörigen. Die Änderungen in den Verwaltungsvorschriften sehen nunmehr teilweise zusätzliche Kindergeldansprüche vor, die sich aus § 8 EStG http://www.gesetze-im-internet.de/estg/nicht direkt ergeben.

Für drei Gruppen ergeben sich wesentliche Änderungen:


1. Personen mit Aufenthaltserlaubnis nach § 17 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Ausbildung) und § 18 AufenthG (Aufenthaltserlaubnis zum Zweck einer Beschäftigung)
2. Asylberechtigte sowie Personen, denen die Flüchtlingseigenschaft gem. der Genfer Flüchtlingskonvention oder internationaler Schutz nach der Richtlinie 2011/95/EU zuerkannt worden ist
3. Personen aus anderen EU- / EWR-Staaten und ihre Familienangehörigen.

Die Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V. (GGUA Flüchtlingshilfe) hat auf ihrer Internetseite kompakte Informationen zu den neuen Dienstanweisungen zum Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz zusammengestellt. Die wesentlichen Änderungen werden hier erläutert:

http://www.einwanderer.net/index.php?id=134