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Aktualisierter SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der BGW für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste veröffentlicht

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste entsprechend der aktuellen epidemiologischen und gesetzlichen Lage angepasst. Der zum 22. Dezember 2021 aktualisierte Arbeitsschutzstandard, der zuletzt am 24. November 2021 veröffentlicht wurde, umfasst branchenspezifische Hilfestellungen für Einrichtungen und Dienste zur Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten mit Blick auf das Coronavirus SARS-CoV-2.

Der Branchenstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie von sozialen Diensten umgesetzt werden. Darüber hinaus bieten die beschriebenen Maßnahmen Orientierung, um ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen.

Dem Arbeitsschutzsstandard wurden aktuelle Regelungen, die sich aus der Neufassung des § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergeben, hinzugefügt. Weiterhin wurden Anpassungen gemäß der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) vorgenommen.

Insbesondere wurden die folgenden Punkte in den Arbeitsschutzstandard aufgenommen:

  • Aktuell gilt gemäß § 28b IfSG die 3G-Regelung für Arbeitgebende und Beschäftigte in der Arbeitsstätte sowie eine weitergehende Testverpflichtung auch für genesene oder geimpfte Mitarbeitende und Besucher*innen.
  • Zusätzlich wurde die Verpflichtung zum Arbeiten im Homeoffice gem. § 28b IfSG aufgenommen.
  • Arbeitgebende sollen ihre Beschäftigten über Maßnahmen des Infektionsschutzes, Impfungen inklusive der empfohlenen Booster-Impfungen und zur Impfbereitschaft beraten und aufklären. Beschäftigten ist eine Impfung gegen SARS-CoV-2 auch während der Arbeitszeit zu ermöglichen. Darüber hinaus sollen betriebliche Impfaktionen gegen das Coronavirus unterstützt werden.
  • Es wird ein betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 in Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie von sozialen Diensten ausgeführt, welches u. a. die Punkte Arbeitsplatzgestaltung, Lüftung, Hausbesuche und mobile Dienstleistungen, Hygieneregelungen, Abstands- und Besuchsregelungen, Umgang mit Verdachtsfällen, psychische Belastungen, Atemschutz, Arbeitsschutz und arbeitsmedizinische Vorsorge in den Blick nimmt.

Der aktualisierte Arbeitsschutzstandard ist der Fachinformation beigefügt sowie online auf der Website der BGW verfügbar.