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Aktuelle Informationen zu Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat aktuelle Informationen zu den Inhalten und zur Durchführung des § 16k SGB II (ganzheitliche Betreuung) herausgegeben.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt in den Informationen für Träger und fachkundige Stellen zur Förderung von Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch in der Durchführung im Gutscheinverfahren Details zu den Inhalten und zur Durchführung heraus (siehe Anhang). Dieses Finanzierungsinstrument ist mit der Umsetzung der zweiten Stufe des Bürgergeldes zum 1. Juli 2023 in Kraft getreten. Die Betreuung kann sowohl von Jobcentern als auch von ihnen beauftragte Dritte durchgeführt werden.

Der Paritätische Gesamtverband hat bereits über die neue Finanzierungsmöglichkeit informiert.

Voraussetzung für die Umsetzung ist eine Trägerzulassung, wobei eine zentrale Anforderung dabei ist, ein Qualitätssystem zu etablieren. Damit können sich die Träger bereits an den entsprechenden Ausschreibungsverfahren durch das Jobcenter beteiligen. Die Durchführung als sog. „Gutscheinmaßnahme“ setzt eine Träger- und Maßnahmezulassung voraus. Sowohl die Träger- als auch die Maßnahmezulassung erfolgt durch akkreditierte Fachkundige Stellen.

Einzelheiten regeln neben §§ 176 SGB III, die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV), die Empfehlungen des Beirates nach § 182 SGB III und die fachliche Weisung der Bundesagentur für Arbeit.

Der Paritätische bietet praxisbezogene Online-Schulungen zur Vorbereitung der Träger- und Maßnahmezulassung an.

Unter den angegebenen Links finden Sie mehr Informationen und die Möglichkeit sich anzumelden.