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Aktuelle Positionierung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege: Enfristung und Ausbau des Sozialen Arbeitsmarkts gefordert

Anlässlich der Veröffentlichung des ersten Evaluationsberichts zum Sozialen Arbeitsmarkt auf Basis des sog. "Teilhabechancengesetzes" positionieren sich die Wohlfahrtsverbände auf der Bundesebene für eine Enfristung und den Ausbau des Sozialen Arbeitsmarkts.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat in seinem kürzlich veröffentlichten Evaluationsbericht deutlich gemacht, dass mit dem Instrument “Teilhabe am Arbeitsmarkt” gem. § 16i SGB II eine Fördermöglichkeit für langzeitarbeitslose Menschen geschaffen wurde, für die es vorher oft keine passenden Förderungen zur Integration in Erwerbsarbeit gab. Durch §16i SGB SGB II konnte die anvisierte Zielgruppe arbeitsmarktferner Langzeitleistungsbeziehenden gut erreicht und ihren Förderbedarfen entsprechend unterstützt werden. Das Gesetz ist aktuell bis zum Jahr 2024 befristet. Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) sieht auch vor dem Hintergrund der Erfahrungen ihrer sozialen Dienste und Einrichtungen mit der Umsetzung des Instruments und aufgrund von positiven Rückmeldungen der geförderten Teilnehmenden bereits jetzt gute Gründe für die Entfristung des §16i SGB II. Der Soziale Arbeitsmarkt muss zudem weiter ausgebaut werden. Die Wohlfahrtsverbände weisen auch auf Verbesserungsmöglichkeiten hin, die vor dem Hintergrund der Praxiserfahrungen der Einrichtungen und Träger nötig sind. So hat insbesondere das Coaching eine wichtige Funktion und muss zielgerichtet weiterentwickelt und gestärkt werden.

Anlage: Positionspapier 2021-05-12 Positionierung zur Evaluat. Maßn. Teilhabechancengesetz.pdf