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Antwort der Bundesregierung: Prüfung von PEPP

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen haben in einer Kleinen Anfrage nach dem Stand der Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) gefragt. Nach Angaben der Bundesregierung sei die grundsätzliche Überprüfung des neuen Entgeltsystems noch nicht abgeschlossen. Die erste Sitzung des so genannten strukturierten Dialogs mit den Fachgesellschaften und Verbänden habe im Mai 2015 stattgefunden. Die nächste Sitzung sei für das erste Quartal 2016 vorgesehen, so ist es der Vorbemerkung der Bundesregierung in der angefügten Antwort zu entnehmen.

Ursprünglich sollte PEPP ab 2015 verpflichtend eingeführt werden. Aufgrund anhaltender Kritik hatte der Gesetzgeber 2014 die Einführungs- bzw. Optionsphase um weitere zwei Jahre verlängert mit dem Ziel, PEPP weiterzuentwickeln. In den Jahren 2013 bis 2016 kann PEPP damit auf freiwilliger Grundlage eingeführt werden. Ab 2017 soll das neue Entgeltsystem dann verpflichtend angewendet werden.

Unter Berufung auf den GKV-Spitzenverband konstatiert die Bundesregierung, dass das PEPP-System im November 2015 von 186 der insgesamt 584 bzw. 32 Prozent der psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtungen (bzw. für 47 Prozent der Fälle aller psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen) angewendet wurde (vgl. Vorbemerkung) . Laut GKV-Spitzenverband sei davon auszugehen, dass diese Zahl bis Jahresbeginn 2016 um weitere 20 bis 30 Kliniken ansteigen würde.

Aufgrund des andauernden Dialogs und der noch nicht abgeschlossenen Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung könnten derzeit weder Ergebnisse vorgelegt noch Konsequenzen aus der Prüfung des Entgeltsystems abgeleitet werden, so die Bundesregierung.

In der Antwort sind auch die Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen nach § 64b SGB V aufgeführt, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems initiiert wurden - differenziert nach Bundesländern (Stand: Dezember 2015).

Hier die vollständige Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage:
160122_Antwort_KA_Grüne_PEPP_DrsNr.18_7281.pdf160122_Antwort_KA_Grüne_PEPP_DrsNr.18_7281.pdf