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Arbeitsentgelt in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen

Der Bundestag hat am 6. Juni 2019 das Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes beschlossen. Mit dem Beschluss wird die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende sowie das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung zum 1. August 2019 angehoben. Mit Steigerung des Ausbildungsgeldes ist auch eine Erhöhung des Grundbetrag des Arbeitsentgelts in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) verbunden.

Diese Anpassung soll jedoch in mehreren Stufen umgesetzt werden:

- ab dem 1. August 2019 beträgt der Grundbetrag mindestens 80 Euro monatlich,

- ab dem 1. Januar 2020 beträgt der Grundbetrag mindestens 89 Euro monatlich,

- ab dem 1. Januar 2021 beträgt der Grundbetrag mindestens 99 Euro monatlich,

- ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 beträgt der Grundbetrag mindestens 109 Euro monatlich.

Mit dem Beschluss im Bundestag wurde auch ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen angenommen, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird: "innerhalb von vier Jahren unter Beteiligung der Werkstatträte, der Bundesarbeitsgemeinschaft WfbM, der Wissenschaft und weiterer maßgeblicher Akteure zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann".

Im Anhang  sind der Gesetzentwurf, die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales sowie der Entschließungsantrag beigefügt.

1909478.pdf1910691.pdf1910715_Entschließungsantrag.pdf