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Arbeitsschutzstandard der BGW für die Pflege und Eingliederungshilfe aktualisiert

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat den branchenspezifischen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die ambulante Pflege, Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen an die gesetzliche Lage angepasst. Der zum 15. Dezember 2021 aktualisierte Arbeitsschutzstandard bietet eine branchenspezifische Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Erfüllung von Arbeitsschutzpflichten in Hinblick auf das Coronavirus.

Insbesondere folgende Punkte wurden an die gesetzliche Lage angepasst:

  • Informationen zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz, zur erweiterten Testverpflichtung sowie zur Homeoffice-Pflicht nach § 28b IfSG wurden ergänzt.
  • Arbeitgebende sollen ihre Beschäftigten zu Impfungen inklusive der Booster-Impfungen aufklären und informieren sowie Impfaktionen im Betrieb unterstützen. Den Beschäftigten ist es zudem zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen SARS-CoV-2 impfen zu lassen.
  • Weiterhin ist die Gefährdungsbeurteilung sowie ein betriebliches Hygienekonzept zu erstellen bzw. zu aktualisieren, Personenkontakte sind auf ein betriebsbedingtes Minimum zu reduzieren.

Die „Ergänzende Regelung zum Atemschutz“ gilt als zusätzliches Dokument zum aktualisierten branchenbezogenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard aufgrund der derzeitigen kritischen Situation.