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Arbeitsvertragsbedingungen (AVB und AVB II), gültig ab 01.01.2024

20. Auflage der Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) nebst Richtwerttabelle, gültig ab 1. Januar 2024

 

8. Auflage der Arbeitsvertragsbedingungen II (AVB II) nebst Richtwerttabelle, gültig ab 1. Januar 2024

Die Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) und Arbeitsvertragsbedingungen II (AVB II) werden unter Mitarbeit der Paritätischen Landesverbände im Workshop Personal des Gesamtverbandes erarbeitet, weiterentwickelt und schließlich von der Geschäftsführungskonferenz und dem Vorstand des Paritätischen Gesamtverbandes als Angebot an die Mitgliedsorganisationen verabschiedet. Dabei stellt die AVB II eine reguliertere Fassung dar, die jedoch an die Mantelregelungen der AVB anknüpft, und inbesondere Anwendern und interessierten Organisationen bei einer Neugestaltung ihrer an den AVB orientierten Arbeitsbedingungen hilfreich sein kann. Die AVB/AVB II sind als Arbeitsvertragsrichtlinien konzipiert. Um Geltung zu erlangen, müssen sie im einzelnen Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter*in vereinbart sein.