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Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz

Fachinfo
Erstellt von Harald Löhlein

Am 24.10.2015 ist das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Kraft getreten.

Es sieht neben Maßnahmen zur Beschleunigung der Asylverfahren, der Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer, der Verbesserung des Zugangs zu Sprachkursen und Arbeitsvermittlung für Asylsuchende mit Bleibeperspektive vor allem auch den Ausschluss bestimmter Gruppen von Asylsuchenden vom Arbeitsmarkt und Bildungssystem vor. Es führt daher faktisch zum Ausschluss dieser Gruppen - Flüchtlinge aus vermeintlich "sicheren Herkunftsländern". Diese müssen zudem bis zum Abschluss des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.
Im folgenden sind zentrale Aspekte der gesetzlichen Neuregelung zusammenfassend dargestellt.





Aylverfahrensbeschleunigungsbesetz.docx