BAGFW nimmt Stellung zu geplantem Digital-Gesetz
Anlässlich der morgigen Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestags hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) eine Stellungnahme zum Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) abgegeben.
In der vorliegenden Stellungnahme begrüßen die Verbände die Förderung der elektronischen Patientenakte (ePA) durch die Opt-Out-Lösung. Dabei ist entscheidend, dass Patient*innen das Recht zur Verschattung und Löschung ihrer Daten haben und über detaillierte Widerspruchsmöglichkeiten verfügen. Zusätzlich sollte die Integration pflegerischer Daten in die ePA gemäß gesetzlich festgelegter Fristen erfolgen.
Die BAGFW begrüßt ebenfalls, dass die Fristen hinsichtlich des verpflichtenden Anschlusses der ambulanten Pflegedienste an die Telematikinfrastruktur (TI) an die Fristen des Patientendaten-Schutzgesetzes (PUEG) angepasst wurden. Gleichzeitig kritisiert sie die Verschiebung der Nutzung des elektronischen Heil- und Kostenplans (eHKP) auf den 1. Juli 2026 und fordert einen Start zum 1.10.2025.
Insbesondere die Stärkung und Einbeziehung der Patientenvertretungen ist aus Sicht der BAGFW unerlässlich. Hierfür ist es notwendig, dass Patientenvertretungen in den Digitalbeirat der gematik aufgenommen und kostenfreie Schulungen zur Förderung der Digitalkompetenz angeboten werden. Gleichzeitig gilt es sicherzustellen, dass eine durchgängige Barrierefreiheit bei der Informationsübermittlung an Patient*innen gewährleistet wird.
Des Weiteren begrüßen die Verbände die Vergütung von Videosprechstunden in der Pflege, insbesondere die Aufhebung der prozentualen Begrenzung für Vertragsärzt*innen. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass eine angemessene Vergütung für pflegerische Videosprechstunden berücksichtigt werden muss.
Die Aufnahme digitaler Gesundheitsanwendungen in Risikoklasse IIb wird von der BAGFW kritisch betrachtet, vor allem im Hinblick auf die geplante Fast-Track-Aufnahme. Es wird gefordert, klare Nutzennachweise vor der Zulassung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu erbringen, um mögliche Gesundheitsschäden zu vermeiden.
Die Einführung von Notfallsanitäter*innen als neue Gruppe von Zugriffsberechtigten auf die ePA wird begrüßt. Allerdings sprechen sich die Verbände dafür aus, den Zugriffszeitraum von 3 auf 7 Tage zu erweitern, um eine adäquate Übertragung von Einsatzdaten zu ermöglichen. Darüber hinaus fordert die BAGFW zur Sicherstellung der Interoperabilität, die Einbeziehung pflegerischer Leistungserbringer in den Prozess der Festlegung der ePA-Standards.
Die vollständige Stellungnahme ist der Fachinformation als Anlage beigefügt.